Donnerstag, 15. Juni 2017

Muss bei beschränkten Ausschreibungen gemäß VOB/A ein Eröffnungstermin durchgeführt werden?

Bei beschränkten Ausschreibungen gemäß VOB/A stellt sich die Frage, ob ein Eröffnungstermin durchgeführt werden muss? Die Antwort auf diese Frage findet sich in § 14a Abs. 1 VOB/A.

§ 14a Abs. 1 VOB/A: Sind schriftliche Angebote zugelassen, ist bei Ausschreibungen für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Bis zu diesem Termin sind die zugegangenen Angebote auf dem ungeöffneten Umschlag mit Eingangsvermerk zu versehen und unter Verschluss zu halten. Elektronische Angebote sind zu kennzeichnen und verschlüsselt aufzubewahren.

Da gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 VOB/A bis zum 18.10.2018 schriftliche Angebote vom Auftraggeber zuzulassen sind, muss bis zu diesem Termin auf jeden Fall ein Eröffnungstermin stattfinden.

§ 13 Abs. 1 VOB/A: Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Bis zum 18. Oktober 2018 sind schriftlich eingereichte Angebote zuzulassen. Schriftlich eingereichte Angebote müssen unterzeichnet sein. Elektronische Angebote sind nach Wahl des Auftraggebers - in Textform oder - mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem SigG und den Anforderungen des Auftraggebers oder - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG zu übermitteln.

Das Ganze ändert sich aber ab dem 18.10.2018. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 muss der Auftraggeber bis zum 18.10.2018 schriftliche Angebote zulassen. Nach diesem Termin kann der Auftraggeber die Einreichungsform auf die elektronische Form beschränken. Entschließt sich der Auftraggeber nach dem 18.10.2018 Angebote nur noch elektronisch zuzulassen, findet gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A kein Eröffnungstermin statt.

§ 14 Abs. 1 VOB/A: Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote zu kennzeichnen und verschlüsselt aufzubewahren.

Dienstag, 13. Juni 2017

Seminar Einführung in das Vergaberecht am 27.06.2017 in Darmstadt

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Am 27.06.2017 findet in Darmstadt im Welcome Hotel das Seminar Einführung in das Vergaberecht aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt.






Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.

 

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV, UVgO
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis



Anmeldung zum Seminar
http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html


Termine:
20.06.2017 in Hamburg
27.06.2017 in Darmstadt
15.08.2017 in Darmstadt
12.09.2017 in Stuttgart
19.09.2017 in Berlin
26.09.2017 in Köln  
24.10.2017 in Darmstadt
05.12.2017 in Stuttgart
12.12.2017 in Darmstadt

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.








Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.




Sonntag, 4. Juni 2017

Seminartermine der Praxisratgeber Vergaberecht Seminare im Juni 2017

Die Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung 
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis 
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern 
  • Zeit für Fragen und Diskussionen 
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF 





Im Juni 2017 finden in Hamburg und in Darmstadt die folgenden Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt:

20.06.2017 in Hamburg: Einführung in das Vergaberecht
21.06.2017 in Hamburg: Vergabestrategien für Auftraggeber
22.06.2017 in Hamburg: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

27.06.2017 in Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
28.06.2017 in Darmstadt: Vergabestrategien für Auftraggeber
29.06.2017 in Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen




Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de



Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.









Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/anmeldung.html


Das gesamte Seminarprogramm für das Jahr 2017 steht zum Herunterladen bereit.


Die Seminare werden in Berlin, Darmstadt, Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart veranstaltet.

Freitag, 2. Juni 2017

Was sind eigentlich Alibi-Kriterien im Vergabeverfahren?

Da bei einer Bewertung von Preis und Leistung die Angebotspreise in Euro vorliegen und die Leistungsstärke der Angebote in Leistungspunkten, stellt sich die Frage, welches Mehr an Leistung welches Mehr an Preis rechtfertigt. Um dies objektiv beantworten zu können, muss das Preis-Leistungs-Verhältnis durch eine mathematische Formel, die Zuschlagsformel einer Bewertungsmethode, dargestellt werden. Die Zuschlagsformel berücksichtigt die Angebotspreise in Euro sowie die Leistungsstärke (z.B. bei einer Ausschreibung von Schulungsleistungen: Schulungskonzept, Erfahrung des Referenten, Qualifikation des Referenten, etc.) der Angebote in Leistungspunkten und ermittelt daraus eine Kennzahl, die die Wirtschaftlichkeit (Preis-Leistungs-Verhältnis) des Angebots repräsentiert.

Ein Zuschlagskriterium, das letztendlich keine Auswirkung auf die Zuschlagsbewertung hat, wird als Alibi-Kriterium bezeichnet und kann zur Vergaberechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Dazu seien im Folgenden einige Beispiele betrachtet.

Beispiel 1:


Bei einer Ausschreibung von Schulungsleistungen soll neben dem Preis auch das Schulungskonzept bewertet werden. Für die Bewertung des Schulungskonzepts wird aber eine sehr grobe Notenskala mit nur wenigen Bewertungsstufen (z.B. 0, ..., 3) angewendet. Da die Schulungskonzepte der abgegebenen Angebote sich nur wenig unterscheiden, kann durch die grobe Notenskala der Unterschied zwischen den Angeboten nicht abgebildet werden. Durch die Unschärfe bei der Notenskala erhalten die Schulungskonzepte aller Angebote die gleiche maximale Punktzahl von drei.

Zur besseren Veranschaulichung kann die Angebotsbewertung bei den Bewertungsmethoden der Bewertungsklassen III und IV durch ein gewichtetes Preis-Leistungs-Diagramm dargestellt werden (Ferber, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren, S. 119 ff.). Bei einem gewichteten Preis-Leistungs-Diagramm wird jedes Angebot durch eine Gerade dargestellt. Jedes Angebot hat einen Angebotspreis und erhält durch eine Bewertung auch eine Leistungspunktzahl. Die Leistungspunktzahl wird in die rechte senkrechte Achse (Leistungsterm) im gewichteten Preis-Leistungs-Diagramm eingetragen. Der Angebotspreis wird gemäß der durch die Bewertungsmethode vorgegebene Transformationsformel in Preispunkte umgerechnet. Die so ermittelte Preispunktzahl wird in der linken vertikalen Achse (Preisterm) eingetragen. Die beiden Punkte werden durch eine Gerade verbunden und stellen das Angebot dar. Für die Bestimmung der Kennzahl (Gesamtpunktzahl) besteht ein sehr anschaulicher geometrischer Zusammenhang: Bewegt man den „Gewichtungsregler“ auf der horizontalen Achse, kann man die Gesamtpunktzahl direkt am Schnittpunkt der Messskala mit den Angebotsgeraden ablesen. Je nachdem, wie sich die Gewichtung zwischen Preis und Leistung ändert, steigt bzw. sinkt die erreichte Punktzahl in der Gesamtwertung.

Wie man im Preis-Leistungs-Diagramm in Abbildung 1 sehen kann, ist das Zuschlagskriterium Schulungskonzept im betrachteten Beispiel zum Alibi-Kriterium degradiert. Da beide Angebote durch die zu grobe Notenskala die gleiche Punktzahl für das Schulungskonzept erhalten, wird der Zuschlag unabhängig von der Gewichtung nur aufgrund des Preises entschieden.

Abbildung 1



Beispiel 2:

Auch bei einer wesentlich differenzierteren Notenskala mit z.B. (0, 1, 2, ..., 15) Punkten kann es zu dem Phänomen der Alibi-Kriterien kommen, wenn von vornherein anzunehmen ist, dass das Zuschlagskriterium Schulungskonzept von allen Angeboten in den Notenstufen gut bis sehr gut und damit mit 10 bis 15 Punkten bewertet werden wird, und das Schulungskonzept aber nur sehr schwach (z.B. 10%) gewichtet wird.

Wie man in der folgenden Abbildung des Preis-Leistungs-Diagramms sehen kann, ist das Zuschlagskriterium Schulungskonzept auch in diesem Fall zum Alibi-Kriterium degradiert. Beide Angebote erhalten zwar eine deutlich unterschiedliche Punktzahl für das Schulungskonzept, aufgrund des geringen Gewichts der Leistungsstärke (hier Schulungskonzept) von 10% wird der Zuschlag vorhersehbar nur aufgrund des Preises entschieden.

Abbildung 2


Beispiel 3:


Unter Anwendung einer differenzierten Notenskala mit z.B. (0, 1, 2, ..., 15) Punkten und Zuschlagskriterien, bei denen auch eine unterschiedliche Bewertung zu erwarten ist, sowie einem angemessenen Verhältnis der Gewichtung von Preis und Leistung kommt es nicht zum Phänomen der Alibikriterien.

Abbildung 3


Eine Änderung in Preis und/oder Leistungstärke der Angebote kann dann zu einer Änderung der Zuschlagsentscheidung führen.

Abbildung 4


PRAXISTIPP

Ein Kriterium, das von allen Bieterangeboten eingehalten werden muss, um ein vernünftiges Angebot abzugeben, eignet sich besser als reines Ausschlusskriterium und sollte nicht als Bewertungskriterium mit einer Gewichtung versehen werden.

Beispiel 4:

Auf der anderen Seite stellt eine sehr geringe Gewichtung eines Zuschlagskriteriums nicht per se ein Alibi-Kriterium dar. Beim Vorliegen einer geringen Preisdifferenz bei den Angeboten und einer kleinen Gewichtung der Leistungsstärke führen große Unterschiede bei der Leistungsstärke der Angebote dazu, dass die Zuschlagsentscheidung nicht nur vom Preis abhängt und damit kein Alibi-Kriterium vorliegt.

Abbildung 5


HINWEIS

Eine sehr geringe Gewichtung eines Zuschlagskriteriums stellt nicht per se ein Alibi-Kriterium dar und ist weder ein notwendiges noch ein hinreichendes Kriterium für ein Alibi-Kriterium.

Fazit

Unter Anwendung einer ausreichend differenzierten Notenskala mit z.B. (0, 1, 2, ..., 15) Punkten oder (0, 1, 2, ...,10) Punkten und Zuschlagskriterien, bei denen auch eine unterschiedliche Bewertung zu erwarten ist, sowie einem angemessenen Verhältnis der Gewichtung von Preis und Leistung kommt es nicht zum Phänomen der Alibikriterien. Auf der anderen Seite stellt eine sehr geringe Gewichtung eines Zuschlagskriteriums nicht automatisch ein Alibi-Kriterium dar. Hier hängt es vielmehr von der angewendeten Notenskala und der zu erwartenden Bandbreite der Angebote ab, ob ein Alibi-Kriterium vorliegt.

Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Am 22.06.2017 findet in Hamburg im Le Méridien das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt.



Das Seminar behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren und basiert auf dem Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht (Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren):



  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot 
  • Die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote 
  • Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien 
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • einfache Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode 
  • Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode 
  • Interpolationsmethoden, Preisquotientenmethode
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen 
  • Vermeiden von Komplexität, Analyse von Bewertungsmatrizen 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen 
  • Rechtsprechung Beispiele und Tipps für die Praxis 













Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html

 

Termine:
22.06.2017 in Hamburg
29.06.2017 in Darmstadt
14.09.2017 in Stuttgart
21.09.2017 in Berlin
28.09.2017 in Köln 
26.10.2017 in Darmstadt
14.12.2017 in Darmstadt

Donnerstag, 1. Juni 2017

Seminar Vergabestrategien für Auftraggeber am 21.06.2017 in Hamburg

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Am 21.06.2017 findet in Hamburg im Le Méridien das Seminar Vergabestrategien für Auftraggeber aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt.




Das Seminar beschäftigt sich aus Auftraggebersicht mit allen Phasen der Ausschreibung: von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, der richtigen Schätzung des Auftragswerts, der Wahl der Vergabeart, der Wahl von Eignungskriterien, Wertungskriterien und Zuschlagskriterien, den richtigen Fristen im Verfahren, dem Erstellen der Vergabeunterlagen, dem Umgang mit Bieterfragen und Rügen, der Prüfung und Wertung der Angebote mittels formaler Prüfung, Prüfung der Eignung, Prüfung der Angemessenheit der Preise, Prüfung der Zuschlagskriterien bis zum Zuschlag bzw. der Aufhebung der Ausschreibung.



Die Themen Anforderungen an die Vergabedokumentation, der Umgang mit nicht zweifelsfreien Änderungen an den Bieterangeboten, rechtsverbindliche Unterschriften, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer, Wartefristen und Informationspflichten, mehrere Hauptangebote und Nebenangebote, Dringlichkeit, Fehler im Verfahren und viele Beispiele und Tipps runden das Seminar ab.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Vorbereitung von Vergabeverfahren
  • Vergabereife
  • Vergabedokumentation und Vergabeakte
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte
  • Auftragswertwertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Rahmenvereinbarungen
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen, Termine und Dringlichkeit
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen und Rügen
  • Hauptangebote, Nebenangebote
  • Wertungskriterien und Zuschlagskriterien
  • Wertungsstufen und Prüfung der Angebote
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Informationspflichten
  • Beispiele und Tipps für die Praxis
Termine:
21.06.2017 in Hamburg
13.09.2017 in Stuttgart
25.10.2017 in Darmstadt
13.12.2017 in Darmstadt



Anmeldung:

www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-vergabestrategien.html



Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Vergabestrategien für Auftraggeber"  kann ideal mit dem Seminar "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen" sowie mit dem Seminar "Einführung in das Vergaberecht" kombiniert werden.








Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen am 22.06.2017 in Hamburg

Am 22.06.2017 findet in Hamburg im Le Méridien das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt.



Das Seminar behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren und basiert auf dem Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht (Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren):



  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot 
  • Die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote 
  • Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien 
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • einfache Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode 
  • Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode 
  • Interpolationsmethoden, Preisquotientenmethode
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen 
  • Vermeiden von Komplexität, Analyse von Bewertungsmatrizen 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen 
  • Rechtsprechung Beispiele und Tipps für die Praxis 













Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html

 

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen" kann ideal mit dem Seminar "Vergabestrategien für Auftraggeber"  sowie mit dem Seminar "Einführung in das Vergaberecht" kombiniert werden.








Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. 

Buch Bewertungskriterien und -matrizen im Vergaberecht



Thomas Ferber
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergaberecht
ISBN: 978-3-8462-0471-9
458 Seiten (Hardcover)
79,00 Euro (inkl. MwSt)
Bundesanzeiger Verlag

Direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.

Seminar Einführung in das Vergaberecht am 20.06.2017 in Hamburg

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Am 20.06.2017 findet in Hamburg im Le Méridien das Seminar Einführung in das Vergaberecht aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt.




Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.

 

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV, UVgO
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis



Anmeldung zum Seminar
http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html


Termine:
20.06.2017 in Hamburg
27.06.2017 in Darmstadt
15.08.2017 in Darmstadt
12.09.2017 in Stuttgart
19.09.2017 in Berlin
26.09.2017 in Köln  
24.10.2017 in Darmstadt
05.12.2017 in Stuttgart
12.12.2017 in Darmstadt

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.








Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.