Grundsätzlich haben bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A und VOL/A
unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentlichen Ausschreibungen Vorrang
vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände,
der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter
Wertgrenzen ist aber auch eine freihändige Vergabe zulässig.
Die beiden Vorträge gehen auf die Besonderheiten der
freihändigen Vergabe ein und zeigen die Ausnahmeregeln zur Anwendung der
freihändigen Vergabe auf.
http://www.fachverlag-ferber.de/content/Praxisratgeber-Vergaberecht-VOBA-freihaendig.pdf
http://www.fachverlag-ferber.de/content/Webseminar-VOLA-freihaendig.pdf
Weitere Vorträge finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/vortraege.html
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