Rahmenvereinbarungen/Rahmenverträge sind keine besondere Verfahrensart im Vergaberecht, sondern stellen einen besonderen Vertragstyp dar. Mit Rahmenvereinbarungen wird der rechtliche Rahmen vereinbart, innerhlab dessen zukünftige Beschaffungen erfolgen sollen.
Den Vortrag als PDF finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/content/Webseminar-Rahmenverträge.pdf
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