Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas
Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit
sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden.
Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.
Das Web-Seminar "Vergabedokumentation und Vergabeakte" behandelt die folgenden Aspekte:
- Grundsatz der Transparenz
- Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO
- Verpflichtung zur Dokumentation
- Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation
- Anforderungen an die Dokumentation
- Eigenverantwortlichkeit
- Nachträgliche Dokumentation
- Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation
Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Was sind angemessen Bindefristen? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? Welche rechtliche Bedeutung haben die Bindefristen?
Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Für die Vergabe von IT-Leistungen stehen als ergänzende Vertragsbedingungen die "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) zur Verfügung.
Je nach Beschaffungsvorgang kommt dabei einer der folgenden Vertragstypen zum Einsatz:
EVB-IT Kauf
EVB-IT Dienstvertrag
EVB-IT Überlassung Typ A
EVB-IT Überlassung Typ B
EVB-IT Instandhaltung
EVB-IT Pflege
EVB-IT Erstellung
EVB-IT System
EVB-IT Systemlieferung
Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden.
Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen.
Zum Thema Bieterfragen und Rügen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden? Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen?
Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.
Das Web-Seminar beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen im Vergabeverfahren. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt:
+ Wann beginnt die Angebotsfrist?
+ wann endet die Angebotsfrist?
+ Wie wird die Dauer berechnet?
+ Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
+ Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen?
Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.
Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Das Web-Seminar zeigt:
+ wie man Ausschreibungen analysiert und die "richtigen" Bieterfragen stellt
+ wann und wie man rügen sollte
+ wie man fehlende Eignung durch Nachunternehmer und Bietergemeinschaften ausgleichen kann
+ wie man Formfehler vermeidet
Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.
Die Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.
Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.
Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).
Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.
Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.