Dienstag, 27. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 20.03. - 22.03.2018 in Darmstadt

Vom 20.03 - 22.03.2018 finden in Darmstadt drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt.

20.03.2018 Einführung in das Vergaberecht
21.03.2018 IT-Vergabe
22.03.2018 Rahmenvereinbarungen

Seminarort:
Das Seminar wird im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.




20.03.2018 Einführung in das Vergaberecht


21.03.2018 IT-Vergabe



22.03.2018 Rahmenvereinbarungen

Mehrtägige Seminarkombinationen
Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.




Anmeldung





Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.



Montag, 26. Februar 2018

Vergaberecht in der Chirurgie

Auf dem 135. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin findet am 17.04.2018 die Sitzung Vergaberecht in der Chirurgie (14:00 Uhr - 15:30 Uhr) Level 3 - Saal M6/7 statt.

14:00 - 14:15
Rechtsgrundlagen – Vergaberecht aus Sicht einer/s Juristin/en
F. Schäffler, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

14:15 - 14:30
Anwendung von Vergaberecht bei öffentlichen Auftraggebern – gelebte Praxis und  Herausforderungen der Zukunft
F. Obbelode, EK-Unico GmbH, Münster

14:30 - 14:45
Beeinflussung von Beschaffungsvorgängen durch Ärzte – Vergaberecht aus Sicht der Kliniken
J. Jähne, Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung gGmbH, Hannover

14:45 - 15:00
Vergaberecht aus Sicht der Industrie
M. Meyer, Siemens Deutschland, Erlangen

15:00 - 15:15
Fairness im Vergaberecht
T. Ferber, Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K., Darmstadt

15:15 - 15:30
Diskussion


Abstract Fairness im Vergaberecht:
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Für Wirtschaftsunternehmen bedeutet die Teilnahme an einer Ausschreibung in der Regel zusätzlich einen nicht unerheblichen Aufwand und einen finanziellen Invest. Umso wichtiger ist aus Bietersicht ein faires und transparentes Verfahren.

Der Vortrag "Fairness und Transparenz im Vergabeverfahren" betrachtet die aus Bietersicht wichtigen Anforderungen an ein faires und transparentes Verfahren und zeigt positive wie negative Beispiele. Der Vortrag und die anschließende Diskussion findet auf dem 135. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie am 17.04.2018 in Berlin statt.

Sitzung: Vergaberecht in der Chirurgie (14:00 Uhr - 15:30 Uhr) Level 3 - Saal M6/7

Mythen im Vergaberecht - Mythos 2: Eine Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte dauert Monate

Eine Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte muss keine Monate dauern. Beim offenen Verfahren beträgt die Regelmindestfrist für die Angebotsfrist 35 Kalendertage und kann durch die folgenden Maßnahmen reduziert werden:

  • Akzeptanz der elektronischen Übermittlung der Angebote
  • hinreichend begründete Dringlichkeit
  • Veröffentlichen einer Vorinformation


Durch eine Vorinformation wird der Markt frühzeitig über die beabsichtigte Beschaffung und das vorgesehene Vergabeverfahren informiert. Interessierte Unternehmen erhalten dadurch bereits sehr frühzeitig wichtige Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren und können sich bereits im Vorfeld auf die Ausschreibung vorbereiten. Dies ist mit ein Grund, warum die Angebotsfrist in diesem Fall von mindestens 35 Kalendertagen auf 15 Kalendertage reduziert werden kann.

Die Entscheidung eine Vorinformation zu einem geplanten Beschaffungsvorgang zu veröffentlichen, liegt im freien Ermessen des Auftraggebers. Eine veröffentlichte Vorinformation begründet keine Verpflichtung für den Auftraggeber die Ausschreibung am Ende wirklich durchzuführen. Eine den Formalien entsprechende veröffentlichte Vorinformation ermöglicht allerdings eine deutliche Verkürzung der Angebotsfrist.

Die Vorinformation muss aber

  • mindestens 35 Kalendertage vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein und
  • höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein. 

Beispielszenario für ein Vergabeverfahren mit Fristverkürzung durch eine Vorinformation



In diesem Beispiel wird die Regel-Angebotsmindestfrist von 35 Kalendertagen durch eine
Vorinformation auf 15 Kalendertage reduziert. Die Vorinformation muss allerdings mindestens
35 Kalendertage vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an Ted gesendet
worden sein.

Die Ausschreibungsbekanntmachung wird an einem Dienstag an Ted gesendet. Die Angebotsfrist
beginnt am Folgetag (Mittwoch) um 0:00 Uhr. Die in einem strukturierten elektronischen Format übermittelte elektronische Bekanntmachung wird innerhalb von fünf Tagen nach Eingang beim Amt für Veröffentlichungen in Ted (tenders electronic daily) veröffentlicht.  Im Beispiel erfolgt die Veröffentlichung in Ted am Donnerstag (Tag 02).

Die 15 Kalendertage Angebotsfrist enden an einem Dienstag (Tag 15) um 24:00 Uhr. Der
Auftraggeber legt im Beispiel den Abgabetermin (Ende der Angebotsfrist) auf Mittwoch
(Tag 32) 16:00 Uhr.

Beim beschleunigten offenen Verfahren müssen Bieterfragen bis 4 Kalendertage vor dem
Ende der Angebotsfrist beantwortet sein. Unter Berücksichtigung der vier ganzen Tage
(Tag 16, Tag 15, Tag 14, Tag 13) sowie des Wochenendes (Tag 12, Tag 11) ergibt sich als
Fristende zum Beantworten der Bieterfragen ein Freitag (Tag 10).

Für die Wertung der Angebote sind im Beispiel eine Woche vorgesehen. Nach der Auswertung der Angebote darf beim offenen Verfahren nicht gleich der Zuschlag erfolgen. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB muss der öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage (wenn die Information per
Post versendet wird) bzw. 10 Kalendertage (wenn die Information auf elektronischem
Weg, z.B. E-Mail oder Fax) nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Gemäß
§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB beginnt die Frist am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.

Im Beispiel wird die Information über die Nichtberücksichtigung (Absage-Information) unverzüglich
nach Auswertung der Angebote an einem Freitag (Tag 24) per Fax versendet.
Die Wartefrist beginnt dann am Tag 25, 0:00 Uhr und endet zehn Tage später am Tag 34
um 24:00 Uhr. Der Zuschlag kann dann an Tag 35 erfolgen.


Kann die  Wertung der Angebote in zwei Tagen durchgeführt werden, dann verkürzt sich die Ausschreibungsdauer nochmals deutlich.


Zu beachten bleibt aber immer: Um einen vernünftigen Wettbewerb zu gewährleisten, hat der Auftraggeber aber die Pflicht eine angemessene Angebotsfrist festzusetzen, die für die Komplexität und die Ausarbeitungszeit der Angebote erforderlich ist. Der Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristen und die formale Anwendbarkeit von Fristverkürzungen zurückziehen. Vielmehr muss er unter Berücksichtigung der Komplexität und sonstiger bekannter Randbedingungen wie z. B. Urlaubszeit, Brückentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaffen notwendiger Bescheinigungen etc. eine angemessene Frist bestimmen.


Ergebnis: Der Mythos ist falsch. Eine gut vorbereitete Ausschreibung muss auch oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Monate mehr dauern.

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

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Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 


Sonntag, 25. Februar 2018

Mythen im Vergaberecht - Mythos 1: Am Ende gewinnt immer der Billigste.

Gemäß § 127 Abs. 1 GWB wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und wird nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt. Es darf zwar auch weiterhin der Zuschlag allein nach dem günstigsten Preis vergeben werden, doch sollte sich dies auf die Fälle beschränken, bei denen es um die Ausschreibung von standardisierten Leistungen bzw. um Ausschreibungen geht, bei denen die zu beschaffende Leistung sehr detailliert beschrieben werden kann.

Zuschlagskriterium nur Preis




Die Qualität der zu liefernden Leistung wird dann einzig und allein über die Leistungsbeschreibung vorgegeben und letztendlich durch Ausschlusskriterien beschrieben und gesteuert. Die zu wertenden Angebote müssen alle Ausschlusskriterien erfüllen. Wird nur ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebots.

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis.

Die Zuschlagsentscheidung nur nach dem Preis erfordert aber eine detaillierte Beschreibung des zu beschaffenden Gegenstands. Je weniger detailliert die Leistungsbeschreibung ist, umso stärker sind die zu erwartenden Qualitätsunterschiede der Angebote und umso weniger sind die Angebote sinnvoll vergleichbar. Am Ende besteht die Gefahr, dass der Auftraggeber den Zuschlag auf ein qualitativ schlechtes Angebot erteilen muss.

Zuschlagsbewertung durch eine Kostenbetrachtung

Des Weiteren kann das wirtschaftlichste Angebot auch durch eine Kostenbetrachtung ermittelt werden. Diese Kostenbetrachtungen sind unter den Begriffen Lebenszykluskosten, Vollkostenbetrachtung, Total Cost of Ownership (TCO) bekannt.

Bei den Kostenbetrachtungen gewinnt dann nicht zwangsweise das billigste Angebot, sondern das Angebot, das unter Betrachtung aller anfallenden Folgekosten das kostengünstigste und damit wirtschaftlichste Angebot ist.


Im Gegensatz zur reinen Bewertung der Anschaffungskosten (Preisbewertung) können bei einer Kostenbetrachtung auch Folgekosten/Betriebskosten mitberücksichtigt werden.  Die Mindestanforderungen werden als Ausschlusskriterien formuliert. Die zu wertenden Angebote müssen alle Ausschlusskriterien erfüllen. Den Zuschlag erhält dann das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten.

Aus Gründen der Transparenz müssen allerdings sowohl die Berechnungsmethode als auch die von den Bieterunternehmen für die Berechnung zu liefernden Informationen in der Auftragsbekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen veröffentlicht werden. Die Möglichkeit Lebenszykluskosten bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zu verwenden ist nicht neu und wurde von der Rechtsprechung schon seit langer Zeit anerkannt.

Mit der Vergaberechtsreform neu hinzugekommen ist aber die Möglichkeit neben internen Kosten wie z.B. Betriebskosten und Wartungskosten nun auch externe Kosten durch Effekte auf die Umwelt berücksichtigen zu dürfen. Diese Kosten müssen sich aber finanziell bewerten  und überwachen lassen. Des Weiteren müssen diese Kostenmodelle in einer objektiven und nichtdiskriminierenden Weise im Voraus festgelegt und allen interessierten Parteien zugänglich gemacht werden


Zuschlag auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
Das Preis-Leistungs-Verhältnis kann als die Angemessenheit eines Preises oder der Kosten im Vergleich zur Leistungsstärke des Angebots interpretiert werden und beantwortet die Frage, welches Mehr an Leistung welches Mehr an Preis rechtfertigt.

Um Qualität, Ästhetik und Nachhaltigkeit in einer Ausschreibung werten zu können, müssen diese Kriterien mit Punkten bewertet werden. Eine bessere Qualität, eine ästhetischere Gestaltung, eine nachhaltigere Produktion eines Produkts etc. kann dann mit einer höheren Punktzahl versehen werden.

Durch eine Bewertungsmatrix werden die verschiedenen Bewertungskriterien, deren Gewichtung und deren Benotung in einer strukturierten Form dargestellt. Die einzelnen Bewertungskriterien können dann je nach Erfüllungsgrad mit einer Punktzahl benotet werden. Die erreichte Punktzahl zu jedem Bewertungskriterium wird mit der Gewichtungspunktzahl des Kriteriums multipliziert. Die so für jedes Bewertungskriterium errechneten Leistungspunkte werden für jedes Angebot summiert und sind ein Maß für die Leistungsstärke eines Angebots.

Es stellt sich die Frage: In welchem Verhältnis müssen Preise/Kosten und Leistung stehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen? Welches Mehr an Leistung rechtfertigt welchen höheren Preis? Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistung in Form von Leistungspunkten berücksichtigt werden, dann kann die Wirtschaftlichkeit nur über die Zuschlagsformel einer Bewertungsmethode ermittelt werden. Und auch hier muss der Auftraggeber im Vorfeld eine bewusste Entscheidung für eine Bewertungsmethode treffen.

Bewertungsklasse II


Bewertungsklasse IIIa

Bewertungsklasse IV



Ergebnis: Der Mythos ist falsch. Das Vergaberecht schreibt nicht vor, dass man nach dem Billigstbieterprinzip verfahren muss. Gesamtkostenbetrachtungen sowie Preis-Leistungs-Betrachtungen sind im Vergaberecht fest verankert und führen oft auch zum wirtschaftlicheren Angebot.

Für alle die mehr wissen wollen:



Buch Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0471-9
458 Seiten (Hardcover)
79,00 Euro (inkl. MwSt)
Bundesanzeiger Verlag



Dienstag, 20. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 05.06. - 07.06.2018 in Hamburg

Vom 05.06. - 07.06.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in Hamburg statt.

05.06.2018 Einführung in das Vergaberecht
06.06.2018 Angebotsprüfung und -wertung
07.06.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 05.06. - 07.06.2018 in Hamburg im Hotel Le Méridien Hamburg statt.


Das Hotel Le Méridien Hamburg liegt im Viertel St. Georg am Ufer der Außenalster und ist nur ca. 10 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt.

05.06.2018 Einführung in das Vergaberecht


06.06.2018 Angebotsprüfung und -wertung


07.06.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 27.02. - 01.03.2018 in München

Vom 27.02. - 01.03.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in München statt.

27.02.2018 Einführung in das Vergaberecht
28.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung
01.03.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 27.02. - 01.03.2018 in München im Hotel Le Méridien München statt.


Das Hotel liegt zentral direkt gegenüber vom Münchener Hauptbahnhof und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.


27.02.2018 Einführung in das Vergaberecht


28.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung


01.03.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Montag, 19. Februar 2018

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe am 13.06.2018 in München

Am 13.06.2018 findet in München das Seminar IT-Vergabe aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. Das Seminar geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein, beschäftigt sich mit allen Phasen der Ausschreibung und hilft Auftraggebern und Bietern bei den anspruchsvollen Herausforderungen der IT-Vergabe.

Das Seminar IT-Vergabe behandelt:
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Teststellungen
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
Seminarort:
Das Seminar findet am 13.06.2018 in München im Hotel Le Méridien München statt.


Das Hotel liegt zentral direkt gegenüber vom Münchener Hauptbahnhof und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.


Seminartermine
21.03.2018 in Darmstadt
13.06.2018 in München
29.08.2018 in Berlin
07.11.2018 in München
28.11.2018 in Darmstadt

Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung







Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 20.02. - 22.02.2018 in Leipzig

Vom 20.02. - 22.02.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in Leipzig statt.

20.02.2018 Einführung in das Vergaberecht
21.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung
22.02.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 20.02. - 22.02.2018 in Leipzig im Hotel The Westin Leipzig statt.


Das Hotel liegt zentral in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofs und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.

20.02.2018 Einführung in das Vergaberecht


21.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung


22.02.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
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Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de