Donnerstag, 30. Januar 2014

Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - VOL/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen

Die einstündigen Webinare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Webinar "VOL/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen" findet am Freitag, 14. Februar 2014, 10:00 - 11:00 Uhr statt und beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt:
  • Wann beginnt die Angebotsfrist?
  • Wann endet die Angebotsfrist?
  • Wie wird die Dauer berechnet? 
  • Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
  • Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen?
  • Regelfristen
  • Fristverlängerungen
  • Der Umgang mit Sonn- und Feiertagen

Das Webinar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:
https://attendee.gotowebinar.com/register/6648229299256489473


Mittwoch, 29. Januar 2014

Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen

Die einstündigen Webinare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen, das am Freitag, 7. Feb. 2014, 10:00 Uhr stattfindet, beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bindefristen und gibt Antworten dazu. Im Einzelnen werden behandelt:
  • Die Bedeutung der Bindefristen.
  • Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? 
  • Dürfen die Bindefristen verlängert werden? 
  • Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? 
  • Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? 
  • Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? 
Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:
https://attendee.gotowebinar.com/register/4786549405245336321


Donnerstag, 9. Januar 2014

Nur ein wertbares Angebot im Vergabeverfahren

Wie gehen Auftraggeber mit der Situation um, wenn nur ein wertbares Angebot vorliegt? Muss das Vergabeverfahren aufgehoben werden, weil kein Wettbewerb vorliegt?

Auch wenn nur ein wertbares Angebot vorhanden ist, liegt kein Grund zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens vor. Das OLG Koblenz schreibt dazu: (1 Verg 8/03) "Anders als in Österreich [..] gibt es in Deutschland keine Norm, nach der die Aufhebung der Ausschreibung zulässig wäre, wenn nur ein einziges wertungsfähiges Angebot vorliegt. Vielmehr ist [..] das Vergabeverfahren auch in einem solchen Fall fortzusetzen."

Eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung ist nur dann möglich, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, sich die Grundlagen der Ausschreibung wesentlich geändert haben, die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Siehe hierzu § 17 VOL/A, § 20 EG VOL/A, § 17 VOB/A, § 17 EG VOB/A.

Die Vergabekammer Schleswig-Holstein schreibt: (VK-SH 24/03) "Ein Aufhebungsgrund nach [..] VOL/A besteht nicht, da zumindest ein Angebot, nämlich das der Antragstellerin, eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Ein Angebot ist nicht nur nach dem Wortlaut des [..] ausreichend, um den Aufhebungsgrund nach dieser Vorschrift zu versagen. Auch eine Entscheidung des EuGH vom 16.09.1999 [..] steht dem nicht entgegen. Zwar hat der EuGH die österreichische Regelung im dortigen Vergabegesetz, nach der die Aufhebung der Ausschreibung zulässig ist, wenn nur ein gültiges Angebot vorliegt, als richtlinienkonform gewertet. Das bedeutet im Unkehrschluss aber nicht, dass die Ausschreibung auch nach deutschem Recht aufgehoben werden kann, wenn lediglich ein wertbares Angebot vorliegt."

§ 20 EG Abs. 1 VOL/A
Die Vergabeverfahren können ganz oder bei Vergabe nach Losen auch teilweise aufgehoben werden, wenn
a) kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht,
b) sich die Grundlagen der Vergabeverfahren wesentlich geändert haben,
c) sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben,
d) andere schwerwiegende Gründe bestehen.


§ 17 EG Abs. 1 VOB/A
Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn:
1. kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,
2. die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen,
3. andere schwer wiegende Gründe bestehen.

Dienstag, 7. Januar 2014

Seminar IT-Vergabe - Praxisratgeber Vergaberecht in Berlin, Darmstadt, Dortmund, Leipzig und München

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen. Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von IT-Vergabeverfahren.

Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen.

Doch auch die Bieter müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie oder eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein.

  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen,  Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren


Termine

19.03.2014 Dortmund
26.03.2014 München
06.05.2014 Darmstadt
13.05.2014 Leipzig
02.07.2014 München
09.10.2014 Berlin

Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:00 Uhr geplant.
09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee
09:30 - 12:30 Uhr Seminar inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar inkl. Kaffeepause

Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich mit IT-Vergabeverfahren beschäftigen.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Seminar Bieterstrategien am 12.03.2014 in Darmstadt

Mit der richtigen Bieterstrategie kann die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verbessert werden. Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
  • Vermeiden von Formfehlern 
  • Strategien für Bieterfragen 
  • Nachunternehmen und Bietergemeinschaften 
  • Anforderungen an Nebenangebote 
  • Eignungskriterien und Präqualifikation 
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen 
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Verwenden von Checklisten 
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie 

Termine

Der nächste Seminartermin ist am Mittwoch, 12. März 2014 im Top Tagungszentrum in Darmstadt. Das Tagungszentrum befindet sich in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt und ist sowohl mit dem Auto als auch mit der Buslinie K vom Darmstädter Hauptbahnhof sehr gut erreichbar.

Weitere Seminartermine:
20.03.2014 Dortmund
01.07.2014 München


Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr. Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:00 Uhr geplant.

09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee
09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause


Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Zielgruppe

Bieter

Auszug aus den Seminarunterlagen



















Montag, 6. Januar 2014

Seminar Einführung in das Vergaberecht am 21.01.2014 in Darmstadt

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen, 
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis 



Zielgruppe 

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.

Seminartermine

Der nächste Seminartermin ist am Dienstag, 21. Januar 2014 im Top Tagungszentrum in Darmstadt. Das Tagungszentrum befindet sich in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt und ist sowohl mit dem Auto als auch mit der Buslinie K vom Darmstädter Hauptbahnhof sehr gut erreichbar.

Weitere Seminartermine:
11. März 2014 in Darmstadt
18. März 2014 in Dortmund
25. März 2014 in München


Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:00 Uhr geplant.

09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee
09:30 - 12:30 Uhr Seminar inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar inkl. Kaffeepause

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Anmeldung

Teilnehmerstimmen

Herr Dr. Wilfried Stüttgen: "Wer meint, man solle solche Themen den Juristen überlassen, wird in dem Kurs schnell eines Besseren belehrt. Herr Ferber als langjähriger Account Manager im IT-Vertrieb bei öffentlichen Auftraggebern versteht es, das Thema aus dem Paragraphendschungel zu befreien. Er stellt sehr anschaulich und realitätsbezogen die unterschiedlichen Themenkomplexe dar. Mit dem praktisch Gelernten kann ich bei meinen Kunden im öffentlichen Bereich Akzente setzen, Ausschreibungen begutachten und hinterfragen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn bei diesem Seminar. Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln."

Herr Gregor Wolf: "Herr Ferber schafft es in seinem Seminar, den Blick auf ausschreibungs- und vergaberechtliche Punkte nicht nur aus Anbietersicht anschaulich darzustellen, er ermöglicht dem Ausschreibungsteilnehmenden ebenfalls die Sicht der Vergabeseite, weckt und fördert so gegenseitiges Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spass am Thema. So werden feste Grundlagen, Wertgrenzen, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien genauso beleuchtet, wie potentielle Grauzonen, Gefahren durch schwammige Formulierungen oder Fallstricke durch übergenaue Anforderungen. Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Auszug aus den Seminarunterlagen










Seminar Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes am 22. Januar 2014 in Darmstadt

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Doch sind bei der Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) einige Besonderheiten zu beachten.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes geht auf diese Besonderheiten ein und behandelt im Einzelnen:
  • Die Schwellenwerte seit 1.1.2014
  • Bedeutung der Schwellenwerte, GPA
  • Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
  • Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
  • sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung
  • fehlerhafte Schätzungen
  • auftragsbezogene Regeln der Schätzung
  • objektive Kriterien
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
  • Unabhängige Aufträge versus Lose
  • Dokumentationspflicht
  • Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter
  • Blick auf die Rechtsprechung


Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.

Seminartermine

Der nächste Seminartermin findet am 22. Januar 2014 in Darmstadt im Top Tagungszentrum in Darmstadt statt. Das Tagungszentrum befindet sich in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt und ist sowohl mit dem Auto als auch mit der Buslinie K vom Darmstädter Hauptbahnhof sehr gut erreichbar.

Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 16:00 Uhr geplant.

09:00 - 09:30 Uhr   Registrierung + Kaffee  
09:30 - 12:30 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause  
12:30 - 13:30 Uhr   Mittagspause  
13:30 - 16:00 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause

Teilnahmegebühr

 590,- Euro zuzüglich MwSt.

Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de

Freitag, 3. Januar 2014

Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte erhöht.

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 207.000 Euro erhöht.



Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 134.000 Euro erhöht.



Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.



Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.

Schwellenwerte für den Bereich Verteidigung und Sicherheit ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf 414.000 Euro erhöht.





Schwellenwerte im Sektorenbereich ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich auf 414.000 Euro erhöht.




Schwellenwert für Bauleistungen ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte erhöht. Für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro.


Bauleistungen, die nicht im Sektorenbereich oder im Bereich Verteidigung und Sicherheit ausgeschrieben werden:


Bauleistungen im Sektorenbereich:


Bauleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit: