Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte erhöht. Für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro.
Bauleistungen, die nicht im Sektorenbereich oder im Bereich Verteidigung und Sicherheit ausgeschrieben werden:
Bauleistungen im Sektorenbereich:
Bauleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit:
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