Dienstag, 31. Mai 2016

Seminare zum Vergaberecht in Leipzig

Im August/September werden in Leipzig aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht die folgenden drei Seminare veranstaltet.


 Die Seminare finden im Hotel The Westin Leipzig, Gerberstr. 15, 04105 Leipzig  statt.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de


Seminar Einführung in das Vergaberecht

 http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

 Seminar IT-Vergabe


http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-it-vergabe.html

Inhalt:
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Teststellungen
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren


Seminar Bieterstrategien

http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bieterstrategien.html

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien" zeigt:
  • wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert und die Sprache der Ausschreibung versteht, 
  • formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, 
  • durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, 
  • fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, 
  • das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, 
  • Nebenangebote strategisch einsetzt, 
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie 
  • durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.






Teilnehmerstimmen:

Wir haben Ihre erfrischende Art zu präsentieren als sehr motivierend empfunden, auch wenn das Thema einem auf den ersten Blick etwas trocken erscheint.

"Das lebendige und kurzweilige Training hat uns bei unserer täglichen Arbeit sehr geholfen." "Sehr gut gefallen hat uns die limitierte Teilnehmerzahl, die die Möglichkeit zu individuellen Fragestellungen gibt."

"Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln." "Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spaß am Thema."

"Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Seminare zum Vergaberecht und Preisrecht im Juni in Stuttgart

Im Juni werden in Stuttgart aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht die folgenden vier Seminare veranstaltet.


 Die Seminare finden im Maritim Hotel Stuttgart, Seidenstr. 34, 70174 Stuttgart  statt.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de


Seminar Einführung in das Vergaberecht

 http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

 Seminar Vergabestrategien für Auftraggeber

http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-vergabestrategien.html

Das Seminar Vergabestrategien für Auftraggeber beschäftigt sich aus Auftraggebersicht mit allen Phasen der Ausschreibung: von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, der richtigen Schätzung des Auftragswerts, der Wahl der Vergabeart, der Wahl von Eignungskriterien, Wertungskriterien und Zuschlagskriterien, den richtigen Fristen im Verfahren, dem Erstellen der Vergabeunterlagen, dem Umgang mit Bieterfragen und Rügen, der Prüfung und Wertung der Angebote mittels formaler Prüfung, Prüfung der Eignung, Prüfung der Angemessenheit der Preise, Prüfung der Zuschlagskriterien bis zum Zuschlag bzw. der Aufhebung der Ausschreibung.

Die Themen Anforderungen an die Vergabedokumentation, der Umgang mit nicht zweifelsfreien Änderungen an den Bieterangeboten, rechtsverbindliche Unterschriften, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer, Wartefristen und Informationspflichten, mehrere Hauptangebote und Nebenangebote, Dringlichkeit, Fehler im Verfahren und viele Beispiele und Tipps runden das Seminar ab.


Im Einzelnen werden behandelt:
  • Vorbereitung von Vergabeverfahren, Vergabereife
  • Vergabedokumentation und Vergabeakte
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertwertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Rahmenvereinbarungen
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren, Fristen, Termine und Dringlichkeit
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen und Rügen
  • Hauptangebote, Nebenangebote
  • Wertungskriterien und Zuschlagskriterien
  • Wertungsstufen und Prüfung der Angebote
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Informationspflichten
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

Seminar Vergaberechtsreform 2016

http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/reform-2016.html

Mit der Vergaberechtsreform 2016, die zum 18. April 2016 in Kraft getreten ist, findet die umfangreichste Reform/Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre statt und bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen. Die Ziele der Vergaberechtsreform 2016 sind dabei eine effizientere, einfachere und flexiblere Gestaltung der Vergabeverfahren, eine Erleichterung der Teilnahme insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an öffentlichen Vergabeverfahren, die Berücksichtigung von sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten sowie Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Transparenz durch elektronische Kommunikation. Die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts wird dabei spürbar vereinfacht.

Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben zum Vergaberecht wurden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert. Die bisherigen Vergabeordnungen VOL/A-EG und VOF werden nicht mehr weitergeführt, sondern in die Vergabeverordnung VgV integriert.
Im Einzelnen werden im Seminar die folgenden Neuerungen behandelt:
  • Die neue Struktur im Vergaberecht: GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und VOB
  • Verhältnismäßigkeit
  • E-Vergabe
  • Verfahrensarten und Verfahrenswahl
  • Konzessionen
  • Innovationspartnerschaft
  • Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
  • Eignungserklärungen und Eignungsprüfung
  • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • Zuschlagskriterien und Wirtschaftlichkeit
  • Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit 
  • Inhouse-Vergabe

Praxisseminar und Workshop Preisrecht und Preisprüfung

http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/preisrecht-preisprüfung.html

Neben den strengen Formalien des Vergaberechts im Ausschreibungsprozess müssen bei öffentlichen Aufträgen auch die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts berücksichtigt werden. Die Preisprüfungen können sowohl durch die Preisüberwachungsstellen als auch durch das BAAINBw durchgeführt werden und erstrecken sich über viele Wirtschaftsbranchen. Beispielhaft seien genannt: Verteidigungs- und Sicherheitstechnik, IT-Systemtechnik, SW-Entwicklung, Dienstleistungen.

Das Seminar widmet sich den relevanten Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP, erklärt die Preistreppe mit den verschiedenen Preistypen Marktpreis, Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis und Selbstkostenerstattungspreis und deren Besonderheiten.
Das Seminar vermittelt die Anforderungen des Preisrechts an das Rechnungswesen und die Kalkulation, die Kostenarten einschließlich der kalkulatorischen Kosten, Verrechnungssätze und Gemeinkosten und zeigt den Ablauf einer Preisprüfung mit Möglichkeiten, Chancen und Risiken.

Abgerundet wird das Seminar durch Praxisbeispiele und Tipps.

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.



Teilnehmerstimmen:

Wir haben Ihre erfrischende Art zu präsentieren als sehr motivierend empfunden, auch wenn das Thema einem auf den ersten Blick etwas trocken erscheint.

"Das lebendige und kurzweilige Training hat uns bei unserer täglichen Arbeit sehr geholfen." "Sehr gut gefallen hat uns die limitierte Teilnehmerzahl, die die Möglichkeit zu individuellen Fragestellungen gibt."

"Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln." "Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spaß am Thema."

"Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Montag, 30. Mai 2016

Seminare zum Vergaberecht im Juni in Darmstadt

Im Juni werden in Darmstadt aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht die folgenden drei Seminare veranstaltet.

 Die Seminare finden im WELCOME HOTEL, Karolinenplatz 4, 64289 Darmstadt  statt.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de


Seminar Einführung in das Vergaberecht

 http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

 Seminar IT-Vergabe


http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-it-vergabe.html

Inhalt:
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Teststellungen
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren


Seminar Bieterstrategien

http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bieterstrategien.html

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien" zeigt:
  • wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert und die Sprache der Ausschreibung versteht, 
  • formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, 
  • durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, 
  • fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, 
  • das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, 
  • Nebenangebote strategisch einsetzt, 
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie 
  • durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.






Teilnehmerstimmen:

Wir haben Ihre erfrischende Art zu präsentieren als sehr motivierend empfunden, auch wenn das Thema einem auf den ersten Blick etwas trocken erscheint.

"Das lebendige und kurzweilige Training hat uns bei unserer täglichen Arbeit sehr geholfen." "Sehr gut gefallen hat uns die limitierte Teilnehmerzahl, die die Möglichkeit zu individuellen Fragestellungen gibt."

"Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln." "Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spaß am Thema."

"Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Seminare zum Vergaberecht im Juni in Hamburg

Im Juni werden in Hamburg aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht die folgenden beiden Seminare veranstaltet.
 Die Seminare finden im Hotel Le Méridien Hamburg, An der Alster 52-56, 20099 Hamburg  statt.



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Seminar Bieterstrategien

http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bieterstrategien.html

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien" zeigt:
  • wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert und die Sprache der Ausschreibung versteht, 
  • formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, 
  • durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, 
  • fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, 
  • das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, 
  • Nebenangebote strategisch einsetzt, 
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie 
  • durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

 Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren:

  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot 
  • Die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote 
  • Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien 
  • Preis-Leistung 
  • Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode 
  • Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode 
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen 
  • Vermeiden von Komplexität, Analyse von Bewertungsmatrizen 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen 
  • Rechtsprechung Beispiele und Tipps für die Praxis 


Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Bieterstrategien"  kann ideal mit dem Seminar "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen"  kombiniert werden.


Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Sonntag, 29. Mai 2016

Die einfache Richtwertmethode als Bewertungsmethode im Vergabeverfahren

Bei der einfachen Richtwertmethode nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) (UfAB VI, Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen. Version 1.0, 30.04.2016, S. 157-158) wird das wirtschaftlichste Angebot durch ein Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung wird aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und dem Angebotspreis berechnet.

Kennzahl = Leistungspunkte / Angebotspreis


Das Angebot mit der höchsten Kennzahl gewinnt.

Beispiel:
Im betrachteten Beispiel werden die folgenden drei Angebote gewertet:
Angebot 1: 60 Leistungspunkte; Angebotspreis = 65.000 Euro
Angebot 2: 75 Leistungspunkte; Angebotspreis = 74.000 Euro
Angebot 3: 100 Leistungspunkte; Angebotspreis = 100.000 Euro

Im betrachteten Beispiel gewinnt weder das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis, noch das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl. Angebot 2 hat im vorliegenden Beispiel das beste Verhältnis aus Leistungspunktzahl und Angebotspreis, also die höchste Kennzahl.

Preis-Leistungs-Diagramm

In einem Preis-Leistungs-Diagramm befinden sich auf der horizontalen Achse die Angebotspreise  und auf der vertikalen Achse die Leistungspunkte der Angebote. Jedes Angebot besteht aus einem Angebotspreis und einer Leistungspunktzahl und kann als Punkt in das Preis-Leistungs-Diagramm eingezeichnet werden.

Werden die Angebote als Punkte in das Preis-Leistungs-Diagramm eingezeichnet und jeder Angebotspunkt mit einer Geraden durch den Nullpunkt verbunden, gewinnt das Angebot, dessen Gerade im Preis-Leistungs-Diagramm die größte Steigung aufweist.

Preis-Leistungs-Diagramm - Kennzahl als Geradensteigung

Auch eine geringe Leistungspunktzahl kann bei entsprechend günstigem Angebotspreis zu einer hohen Kennzahl, d.h. zu einem hohen Preis-Leistungs-Verhältnis führen. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen.

Beispiel:
Bei einer Ausschreibung werden maximal 1.000 Leistungspunkte vergeben. Insgesamt werden sieben wertbare Angebote abgegeben. Die sieben Angebote unterscheiden sich sehr deutlich im Angebotspreis und in der Leistungspunktzahl. Zwischen dem günstigsten Angebot A mit 100.000 Euro und dem teuersten Angebot G mit 1.000.000 Euro liegt ein Faktor von 10. Ebenso einen Faktor von 10 gibt es zwischen dem leistungsschwächsten Angebot A mit 100 Leistungspunkten und dem leistungsstärksten Angebot G mit 1.000 Leistungspunkten.

Welches der sieben Angebote soll den Zuschlag erhalten? Sehr oft liest man bei Ausschreibungen die Regel: „Bei Gleichstand gewinnt das günstigste Angebot“. In diesem Beispiel wäre dies das Angebot A. Angebot A hat aber nur 100 Leistungspunkte von maximal möglichen 1.000 Leistungspunkten erreicht. Der Zuschlag würde folglich auf ein billiges und qualitativ schlechtes Angebot erteilt. Um diese Schwäche der Bewertungsmethode zu beseitigen, muss zwingend eine minimale Leistungspunktzahl vom Auftraggeber vorgegeben werden.


Bei der betrachteten Bewertungsmethode (Quotient aus Leistungspunkten und Angebotspreisen, Z = L / P) aus der Bewertungsklasse II ist die Gewichtung immer 50% Leistung und 50% Preis.

Bewertungsmethoden mit unterschiedlichem Gewicht von Preis und Leistung 

Bei Vergabeverfahren besteht aber sehr häufig der Wunsch bzw. die Notwendigkeit Preis und Leistung unterschiedlich bei der Bewertung zu gewichten. Soll z. B. dem Preis eine deutlich größere Bedeutung bei der Wertung zukommen, so könnte eine Gewichtung des Preises mit 70% und eine Gewichtung der Leistung mit 30% wünschenswert sein. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, bei dem die Leistung stärker Berücksichtigung finden soll und der Preis mit 30% und die Leistung mit 70% gewichtet werden soll.

Ein Ansatz zur Umsetzung einer solchen Gewichtung sind die Bewertungsmethoden der Bewertungsklassen III und IV. (Ferber. Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen im Vergabeverfahren, S. 126ff.)

Weitere Informationen


Für alle die Ihr Wissen dazu vertiefen möchten, empfehle ich das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen bzw. das Buch Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren.

Buch: Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren

Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
Thomas Ferber
ISBN 978-3-8462-0471-9
Bundesanzeiger Verlag
458 Seiten, 79,00 Euro inkl. MwSt. (Hardcover)

Sie können das Buch über jede Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger-Verlag bestellen.




 

 

 

Seminar: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Praxisratgeber Vergaberecht kompakt - Das Gewinnen von öffentlichen Aufträgen

Wie erhalte ich als Unternehmen öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge? Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Auftragswesen engagieren möchten? Wie gewinne ich als Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen?

Das kostenfreie Dokument "Praxisratgeber Vergaberecht kompakt - Das Gewinnen von öffentlichen Aufträgen" zeigt woran Unternehmen bei Ausschreibungen scheitern und wie die richtigen Bieterstrategien über den Erfolg des Angebots entscheiden.



Weitere Details und Praxistipps finden Sie in den Büchern
oder in den Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht
die bundesweit durchgeführt werden.

Freitag, 20. Mai 2016

Angebotsfristen im offenen Verfahren

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum vom Absenden der Bekanntmachung bis zum Abgabetermin für die Angebote.Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es nicht darauf an, wann die interessierten potenziellen Bieter die Vergabeunterlagen zur Verfügung haben oder wann die interessierten potenziellen Bieter Kenntnis von der Ausschreibung erhalten haben oder wann die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt ist. Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es nur auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung an TED an.

Bei der Angebotsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, sodass Angebote, die nicht bis zum Fristende vorliegen, vom Verfahren auszuschließen sind. Auch eine verspätete Abgabe eines Angebotes um nur eine Minute muss zwangsläufig zum Ausschluss führen.

Bieter gibt sein Angebot nicht persönlich ab 

In vielen Fällen hat der Bieter nicht die Zeit, sein Angebot persönlich beim Auftraggeber abzugeben. Stattdessen nimmt er hierfür einen Expressversand oder einen Kurierdienst in Anspruch. Das funktioniert auch in den allermeisten Fällen und ist auch sinnvoll. Grundsätzlich sollten sich Bieter aber bewusst sein, dass das Risiko des Angebotsausschlusses durch eine verspätete Anlieferung ihrer Angebotsunterlagen bei ihnen liegt.

Abgabe durch die elektronische Vergabe 

Sind diese Probleme mit der elektronischen Vergabe vorbei? Ein klares Jein! Zwar fallen die Probleme mit dem physischen Transportweg weg, dafür kann es aber zu Problemen mit Computern/Software bzw. mit der Datenübertragung bei der elektronischen Vergabe kommen. Eine Abgabe des Angebots in der letzten Minute bleibt folglich weiterhin ein Risiko!

Standard-Mindestangebotsfrist im offenen Verfahren 

Durch die Vergaberechtsreform 2016 wurde die Standard-Mindestfrist beim offenen Verfahren von früher 52 Kalendertagen auf 35 Kalendertage reduziert.

Die deutliche Verkürzung der Standard-Mindestfrist hat ihren Grund darin, dass die Übermittlung der Bekanntmachung der Ausschreibung an TED nur noch elektronisch erfolgen kann und die Vergabeunterlagen vom Auftraggeber unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Verkürzung der Angebotsfrist im offenen Verfahren 

Durch weitere geeignete Maßnahmen kann der Auftraggeber die Angebotsfrist sogar bis auf 15 Kalendertage reduzieren.
  • Akzeptiert der Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote, dann kann die Angebotsfrist um weitere fünf Kalendertage verkürzt werden. 
  • Durch eine Vorinformation über das beabsichtigte Vergabeverfahren kann die Angebotsfrist deutlich auf 15 Kalendertage verkürzt werden. Die Vorinformation muss aber mindestens 35 Kalendertage und höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an das Amtsblatt der EU versandt worden sein. 
  • Auch beim Vorliegen einer hinreichend begründeten Dringlichkeit kann die Angebotsfrist beim offenen Verfahren bis auf 15 Kalendertage reduziert werden.



Verlängerung der Angebotsfrist 

Können die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nicht übersandte Vergabeunterlagen erstellt werden oder konnte die Frist zum Versenden der Unterlagen bzw. die Frist zur Auskunftserteilung nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen entsprechend zu verlängern.

Nimmt der Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vor, dann muss er den Bietern die Möglichkeit geben, die notwendigen Änderungen in deren Angeboten umsetzen zu können. Dafür ist immer eine ausreichende Fristverlängerung notwendig.

Können die Vergabeunterlagen vom Auftraggeber ausnahmsweise nicht uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar zur Verfügung gestellt werden, dann muss die Angebotsfrist um fünf Tage verlängert werden.

Faire Fristen 

Um einen vernünftigen Wettbewerb zu gewährleisten, hat der Auftraggeber aber die Pflicht, eine angemessene Angebotsfrist festzusetzen, die für die Komplexität angemessen und für die Ausarbeitungszeit der Angebote erforderlich ist. Der Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristen zurückziehen. Vielmehr muss er unter Berücksichtigung der Komplexität und sonstiger bekannter Randbedingungen, wie z. B. Urlaubszeit, Brückentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaffen notwendiger Bescheinigungen, eine angemessene Frist bestimmen.

Eine zu kurz gewählte Angebots- oder Bewerbungsfrist (beim Teilnahmewettbewerb) schränkt den Wettbewerb unnötig stark ein und erhöht zwangsläufig die Preise. Zu kurze Fristen schrecken zum einen potenzielle Anbieter ab und erhöhen andererseits die Preiskalkulationen, da die Anbieter durch die Kürze der Zeit nicht detailliert genug kalkulieren können und Risikozuschläge mit aufnehmen müssen.

Fazit 

Der Schrecken der ewigen Fristen bei europaweiten Ausschreibungen existiert nach der Vergaberechtsreform nicht mehr. Die Standard-Mindestfrist von 35 Kalendertagen, die unter Verwendung einer Vorinformation bis auf 15 Kalendertage verkürzt werden kann, macht das offene Verfahren zu einem der schnellsten Vergabearten. Grundsätzlich muss die Frist aber angemessen sein.

Der in der aktuellen Ausgabe (2/16) der Zeitschrift Vergabe Fokus erschienene Aufsatz "Angebotsfristen im offenen Verfahren" beschäftigt sich ausführlich mit den Angebotsfristen im offenen Verfahren und zeigt, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Des Weiteren werden die Möglichkeiten von Fristverkürzungen und die Regeln zum Verlängern der Angebotsfristen behandelt.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Für alle, die die wichtigsten Fristen im Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 im Überblick haben möchten, empfiehlt sich das Fristenposter.


Das Fristenposter zeigt übersichtlich:
  • Angebotsfristen im offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzung
  • Teilnahmefristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im wettbewerblichen Dialog
  • Teilnahmefristen bei der Innovationspartnerschaft
  • Teilnahmefristen bei Konzessionsvergaben

Dabei werden soweit zutreffend die Vergabeverordnungen VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und  KonzVgV behandelt.

Größe: DIN A2, 42,0 x 59,4 cm
hochwertiges Material (250g Bilderdruckpapier) 
€ 14,80 inkl. MwSt.
Bundesanzeiger Verlag

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Donnerstag, 19. Mai 2016

Seminar zur Vergaberechtsreform 2016 am 30.06.2016 in Stuttgart

Am Donnerstag, 30.06.2016 findet in Stuttgart das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - Vergaberechtsreform 2016" statt.


Mit der Vergaberechtsreform 2016, die zum 18. April 2016 in Kraft getreten ist, findet die umfangreichste Reform/Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre statt und bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen. Die Ziele der Vergaberechtsreform 2016 sind dabei eine effizientere, einfachere und flexiblere Gestaltung der Vergabeverfahren, eine Erleichterung der Teilnahme insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an öffentlichen Vergabeverfahren, die Berücksichtigung von sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten sowie Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Transparenz durch elektronische Kommunikation. Die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts wird dabei spürbar vereinfacht.

Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben zum Vergaberecht wurden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert. Die bisherigen Vergabeordnungen VOL/A-EG und VOF werden nicht mehr weitergeführt, sondern in die Vergabeverordnung VgV integriert.
Im Einzelnen werden im Seminar die folgenden Neuerungen behandelt:
  • Die neue Struktur im Vergaberecht: GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und VOB
  • Verhältnismäßigkeit
  • E-Vergabe
  • Verfahrensarten und Verfahrenswahl
  • Konzessionen
  • Innovationspartnerschaft
  • Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
  • Eignungserklärungen und Eignungsprüfung
  • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • Zuschlagskriterien und Wirtschaftlichkeit
  • Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit 
  • Inhouse-Vergabe



Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Seminar Einführung in das Vergaberecht am 28.06.2016 in Stuttgart

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.

Am 28. Juni 2016 findet in Stuttgart im Maritim Hotel das Seminar "Einführung in das Vergaberecht" aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis




Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • Alle Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de



 http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html