Mit der Vergaberechtsreform 2016, die zum 18. April 2016 in Kraft getreten ist, findet die umfangreichste Reform/Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre statt und bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen. Die Ziele der Vergaberechtsreform 2016 sind dabei eine effizientere, einfachere und flexiblere Gestaltung der Vergabeverfahren, eine Erleichterung der Teilnahme insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an öffentlichen Vergabeverfahren, die Berücksichtigung von sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten sowie Vereinfachung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Transparenz durch elektronische Kommunikation. Die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts wird dabei spürbar vereinfacht.
Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben zum Vergaberecht wurden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert. Die bisherigen Vergabeordnungen VOL/A-EG und VOF werden nicht mehr weitergeführt, sondern in die Vergabeverordnung VgV integriert.
Im Einzelnen werden im Seminar die folgenden Neuerungen behandelt:
- Die neue Struktur im Vergaberecht: GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und VOB
- Verhältnismäßigkeit
- E-Vergabe
- Verfahrensarten und Verfahrenswahl
- Konzessionen
- Innovationspartnerschaft
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
- Eignungserklärungen und Eignungsprüfung
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Zuschlagskriterien und Wirtschaftlichkeit
- Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- Inhouse-Vergabe
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.
Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.