Sonntag, 15. Mai 2016

Ein neuer Begriff von Wirtschaftlichkeit: Die Angebotswertung nach der Reform des Vergaberechts 2016

Eine der wesentlichen Änderungen der gerade abgeschlossenen Reform des Vergaberechts ist eine neue Betrachtungsweise der Wirtschaftlichkeit. Denn nach den neuen Vergaberichtlinien soll bei den Vergaben ein stärkerer Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation gelegt werden. Der Zuschlag soll daher möglichst auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt werden. Dies erfordert bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren ein tieferes Verständnis von Bewertungsmethoden und Bewertungsmatrizen.

Der Aufsatz "Ein neuer Begriff von Wirtschaftlichkeit: Die Angebotswertung nach der Reform des Vergaberechts 2016" gibt dazu eine Übersicht. Der Aufsatz ist in der Zeitschrift Vergabe Navigator 3/2016, S. 5 - 10 erschienen.



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