Donnerstag, 23. August 2012

Die Beantwortung von Bieterfragen - Gleichbehandlung der Bieter

Gibt es bei einer öffentlichen Ausschreibung Fragen zu der Ausschreibung bzw. den Ausschreibungsunterlagen, so müssen die Antworten und Auskünfte auf diese Fragen allen Bietern mitgeteilt werden. Dies ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgebot gemäß § 97 GWB. Würden die Fragen eines Bieters nur diesem oder nur einem Teil der Bieter beantwortet werden, so wäre die Chancengleichheit nicht mehr gewahrt. Einzelne Bieter hätten dann einen Informationsvorsprung. Die Namen der Bieter/Bewerber/Anfragenden sind bei der Beantwortung der Fragen geheim zu halten.

Dies ist in den einschlägigen Vergaberechtskommentaren auch sehr detailliert beschrieben. Siehe hierzu:
  • Diehr, § 97 GWB, Rn. 39 in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht Kommentar, Köln 2011
  • Fehling, § 97 GWB, Rn. 81 in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, Baden-Baden 2011
  • Summa, § 97 GWB, Rn. 53 in Juris Praxiskommentar Vergaberecht, Saarbrücken 2008 
In § 12 Absatz 7 VOB/A steht hierzu: "Erbitten Bewerber zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen, so sind diese Auskünfte allen Bewerbern unverzüglich in gleicher Weise zu erteilen."

Die in § 17 Nummer 6 Absatz 2 VOL/A (2006) enthaltene Regelung "Werden einem Bewerber wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen seiner Preisermittlung gegeben, so sind sie auch den anderen Bewerbern gleichzeitig mitzuteilen" ist mit der Neufassung der VOL/A 2009 zwar nicht mehr ausdrücklich enthalten, durch die Grundprinzipien von Transparenz und Gleichbehandlung können diese aber abgeleitet werden. Siehe hierzu:

  - Rechten, § 12 Rn. 70 in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zu VOL/A, 2011
  - Reichling, § 12 Rn. 9 in Müller-Wrede, VOL/A Kommentar, 2010



Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
beschäftigt sich detailliert mit dem richtigen Umgang der Bieterfragen bei öffentlichen Ausschreibungen und richtet sich an Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.

Freitag, 18. Mai 2012

Schwellenwerte: Netto- oder Brutto-Beträge?

Eine in Vergabeverfahren immer wieder gestellte Frage: "Handelt es sich bei den europäischen Schwellenwerten um Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer oder um Brutto-Beträge inklusive Umsatzsteuer?"

Bei den Schwellenwerten handelt es sich immer um Netto-Beträge ohne Umsatzsteuer. Der Grund dafür ist recht einfach erklärt. Die Schwellenwerte kommen aus den Vorgaben des europäischen Vergaberechts (siehe hierzu die Richtlinien 2004/18/EG, 2004/17/EG und 2009/81/EG). Durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft  müssen die Schwellenwerte auf Netto-Beträgen basieren.

In den europäischen Richtlinien finden sich die Aussagen in:

Richtline 2004/18/EG
Artikel 7 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Diese Richtlinie gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahmen nach den Artikeln 10 und 11 und nach den Artikeln 12 bis 18 ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert netto ohne Mehrwertsteuer (MwSt) die folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschreitet: ...

Richtline 2004/17/EG
Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge

Diese Richtlinie gilt für Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahme nach den Artikeln 19 bis 26 oder nach Artikel 30 in Bezug auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: ...

Richtline 2009/81/EG
Artikel 8 Schwellenwerte für Aufträge

Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: ...

Im deutschen Vergaberecht findet man die entsprechende Aussage in der Vergabeverordnung (VgV)
§ 1 Abs. 1 VgV
Die Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer die in § 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen.

bzw. in den folgenden Entscheidungen: 
OLG Düsseldorf Verg 38/01
Gemäß § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Ermittlung des Auftragswertes von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Maßgebend ist dabei der Betrag der Nettovergütung (vgl. nur: Hailbronner in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Rdz. 394).

Weitere Details zum Thema Schwellenwerte und Schwellenwertberechnung bietet das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes.

Donnerstag, 22. März 2012

Neue Schwellenwerte

Die fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 14. März 2012 ist am 21. März 2012 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2012, Teil I, Nr. 14, Seite 488) veröffentlicht worden.

Für Vergabeverfahren im Bereich der VOL, VOB und VOF gelten ab heute (22. März 2012) die neuen Schwellenwerte. Für den Sektorenbereich gelten die neuen Schwellenwerte bereits seit dem 1. Januar 2012.

Die neuen Schwellenwerte lauten:

  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro
  • für Bauleistungen: 5.000.000 Euro



Freitag, 16. März 2012

GPA (Government Procurement Agreement)

Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten. Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 13 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben. Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR = Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert. Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende Gewichtung vereinbart: US-Dollar = 41,9%, EURO = 37,4%, Yen = 9,4%, Pfund Sterling= 11,3%.
In den Richtlinien der Europäischen Union werden die Schwellenwerte in Euro angegeben. Zum Ausgleich der Kursschwankungen zwischen Sonderziehungsrechten (SZR) und Euro werden die EU-Schwellenwerte von der Kommission alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf geändert.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite http://www.eu-schwellenwerte.de

Weitere Details zum Thema Schwellenwerte und Schwellenwertberechnung bietet das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes.

Donnerstag, 15. März 2012

Vom LaTeX-Dokument zum E-Book - Ein steiniger Weg

Gemeinsamer Vortrag von Dominik Wagenführ (Chefredakteur bei freiesMagazin freiesmagazin)
und Thomas Ferber (Fachverlag Thomas Ferber) auf der Dante-Tagung 2012 in Leipzig mit dem Titel  "Vom LaTeX-Dokument zum E-Book - Ein steiniger Weg"

Der Vortrag beschäftigt sich mit den besonderen Eigenschaften von E-Books im Vergleich zum klassischen Buch, den verschiedenen E-Book-Formaten und den verschiedenenen E-Book-Readern. Der steinige Weg von Latex zum EPUB-Format wird am konkreten Beispiel von freiesMagazin gezeigt. Verschiedene Wege mit unterschiedlichen Werkzeugen werden aufgezeigt und die gemachten Erfahrungen besprochen.
http://www.ferber-scientific.de#LATEX-to-E-Book

Mittwoch, 14. März 2012

Ein Rezept für ansprechende PDF-E-Books unter LATEX

Das Portable Document Format hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1993 zum Quasi-Standard entwickelt. PDF bietet darüber hinaus eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Dokumentgestaltung, der internen und externen Verlinkung, der Verwendung von Lesezeichen und miniaturisierten Seitenvorschauen. Mein Vortrag auf der Dante-Tagung 2012 in Leipzig zeigt an konkreten Beispielen, wie man unter LATEX das hyperref-Paket zur Gestaltung des zu erzeugenden PDFs einsetzen kann und so die Möglichkeiten, die das Portable Document Format bietet, zu nutzen, um ansprechende E-Books zu erzeugen.

Der Vortrag findet sich hier:
http://www.ferber-scientific.de/#hyperref

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren ist aktualisiert und erweitert in der zweiten Auflage erschienen. ISBN 978-3-942766-02-9