Die aktuellen Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren lauten:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro
- für Bauleistungen: 5.000.000 Euro
Durch die Schwellenwerte findet eine Zweiteilung des deutschen Vergaberechts statt:
- Ab Erreichen dieser Schwellenwerte gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 4. Teil, das die europäischen Vergaberichtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt hat.
- Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Recht, das auf dem Haushaltsrecht basiert.
Siehe auch
- Schwellenwerte: Netto- oder Brutto-Beträge?
- GPA (Government Procurement Agreement)
- Vergabearten im Vergaberecht
Weitere Details zum Thema Schwellenwerte und Schwellenwertberechnung bietet das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes.
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