Montag, 25. Februar 2013

Schwellenwerte


Die aktuellen Schwellenwerte für öffentliche Vergabeverfahren lauten:
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro
  • für Bauleistungen: 5.000.000 Euro

Durch die Schwellenwerte findet eine Zweiteilung des deutschen Vergaberechts statt:
  • Ab Erreichen dieser Schwellenwerte  gilt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 4. Teil, das die europäischen Vergaberichtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt hat.
  • Unterhalb der Schwellenwerte gilt nationales Recht, das auf dem Haushaltsrecht basiert.



Siehe auch 

Weitere Details zum Thema Schwellenwerte und Schwellenwertberechnung bietet das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes.


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