Montag, 25. Februar 2013

VOL - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

Die Regeln für die Vergabe von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber, die
  • nicht unter Bauleistungen (hier gilt die VOB) fallen oder
  • nicht unter beschreibbare freiberufliche Leistungen (hier gilt VOF) fallen oder
  • keine Aufträge  im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung oder des Verkehrs) betreffen (hier gilt die SektVO) oder
  • keine Aufträge, die den Bereich Verteidigung und Sicherheit betreffen (hier gilt die VSVgV),
werden durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beschrieben.



Die VOL besteht aus zwei Teilen:
  • Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen -
    enthält die bei der Vergabe einzuhaltenden Regeln und beschreibt das Verfahren.
  • Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen -
    enthält die Vertragsbestimmungen für die Ausführung der Leistungen


Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) gliedert sich wiederum in zwei Abschnitte:
  1. Abschnitt: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen: Vergaberegeln unterhalb des Schwellenwertes
  2. Abschnitt: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG4 (VOL/A-EG)
     

Auftraggeber im Sektorenbereich

Auftraggeber im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung oder des Verkehrs) wenden statt der VOL die im Jahr 2009 eingeführte Sektorenverordnung - SektVO (Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich  des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) an.

Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit

Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit wenden statt der VOL die im Jahr 2012 eingeführte  VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG) an.

Die aktuelle Ausgabe der VOL/A

Die aktuelle Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) ist die am 29.12.2009 im Bundesanzeiger Nr. 196a veröffentlichte Ausgabe 2009 mit Berichtigungen vom 19.2.2010.

Der Ursprung der VOL

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) blickt auf eine lange Historie zurück. Die erste VOL, damals noch als Verdingungsordnung für Leistungen bezeichnet (Diese Bezeichnung wurde erst mit der 2009 beschlossenen Neufassung der VOL in Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen umbenannt), wurde im Jahr 1936 durch den damaligen Reichsverdingungsausschuß verabschiedet. (Siehe hierzu Daub/Eberstein. Kommentar zur VOL/A, S. 60, 3. Aufl. 1985; U. Grau. Historische Entwicklung und Perspektiven des Rechts der öffentlichen Aufträge. S. 186 ff. Frankfurt 2004.)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.