Sonntag, 24. Februar 2013

VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen


Die Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber wird durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) beschrieben.
Die VOB in der aktuellen Fassung 2012 besteht aus drei Teilen:
  •  VOB/A:  Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  •  VOB/B:  Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 
  •  VOB/C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen





Der Ursprung der VOB liegt in der Zeit der Weimarer Republik. Im Mai 1926 wurde die erste Verdingungordnung für Bauleistungen beschlossen und veröffentlicht (Siehe hierzu: U. Grau. Historische Entwicklung und Perspektiven des Rechts der öffentlichen Aufträge. S. 161 ff. Frankfurt 2004; W. Schubert. Zur Entstehung der VOB (Teile A und B) von 1926 in Festschrift für Hermann Korbion zum 60. Geburtstag am 18. Juni 1986. Hrsg. W. Pastor. Düsseldorf 1986; W. M. Kirsch. Das deutsche Verdingungswesen. S. 71 ff. Stuttgart 1936.



VOB/A 2012

Die VOB/A 2012 besteht aus drei Abschnitten
  1. Abschnitt: Basispragrafen - §§ 1 - 22 VOB/A
    für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen)
  2. Abschnitt: Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG) (§§ 1 EG - 21 EG)
    für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
  3. Abschnitt:  Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 21 VS)
    Ausschreibungen im Bereich Verteitigung und Sicherheit

VOB/A 2010

Die VOB/A 2010 bestand aus den zwei Abschnitten.
  1. Abschnitt:  Basisparagrafen
    für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen)
  2. Abschnitt: Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG (a-Paragrafen) für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen

VOB/A 2006

Die VOB/A 2006 bestand aus den vier Abschnitten.
  1. Abschnitt:  Basisparagrafen
    für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen)
  2. Abschnitt: Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG (a-Paragrafen) für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
  3. Abschnitt: Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG (b-Paragrafen) für öffentliche Auftraggeber im Sektorenbereich für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
  4. Abschnitt: Vergabebestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG  für private Auftraggeber im Sektorenbereich für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen


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