Die Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber wird durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) beschrieben.
Die VOB in der aktuellen Fassung 2012 besteht aus drei Teilen:
- VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
- VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- VOB/C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Der Ursprung der VOB liegt in der Zeit der Weimarer Republik. Im Mai 1926 wurde die erste Verdingungordnung für Bauleistungen beschlossen und veröffentlicht (Siehe hierzu: U. Grau. Historische Entwicklung und Perspektiven des Rechts der öffentlichen Aufträge. S. 161 ff. Frankfurt 2004; W. Schubert. Zur Entstehung der VOB (Teile A und B) von 1926 in Festschrift für Hermann Korbion zum 60. Geburtstag am 18. Juni 1986. Hrsg. W. Pastor. Düsseldorf 1986; W. M. Kirsch. Das deutsche Verdingungswesen. S. 71 ff. Stuttgart 1936.
VOB/A 2012
Die VOB/A 2012 besteht aus drei Abschnitten- Abschnitt: Basispragrafen - §§ 1 - 22 VOB/A
für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen) - Abschnitt: Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG) (§§ 1 EG - 21 EG)
für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen - Abschnitt: Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 21 VS)
Ausschreibungen im Bereich Verteitigung und Sicherheit
VOB/A 2010
Die VOB/A 2010 bestand aus den zwei Abschnitten.- Abschnitt: Basisparagrafen
für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen) - Abschnitt: Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG (a-Paragrafen) für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
VOB/A 2006
Die VOB/A 2006 bestand aus den vier Abschnitten.- Abschnitt: Basisparagrafen
für Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen) - Abschnitt: Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18/EG (a-Paragrafen) für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
- Abschnitt: Basisparagrafen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG (b-Paragrafen) für öffentliche Auftraggeber im Sektorenbereich für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
- Abschnitt: Vergabebestimmungen nach der Richtlinie 2004/17/EG für private Auftraggeber im Sektorenbereich für Ausschreibungen ab Erreichen der Schwellenwerte - europaweite Ausschreibungen
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