Im Vergabeverfahren kann durch den Auftraggeber auch eine Kostenobergrenze vorgegeben werden? Wertbare Angebote der Bieter müssen dann diese Kostenobergrenze einhalten. Angebote über der vorgegebenen Kostenobergrenze führen dann zum Ausschluss.
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014, 1 Verg 7 / 13: "Die Festlegung einer Kostenobergrenze – auch
wie hier als Ausschlusskriterium – ist grundsätzlich zulässig [...], auch weil der Auftraggeber damit offenlegt,
wo die Grenze der Machbarkeit der Beschaffung erreicht ist. Etwas anderes mag gelten, wenn auf einem Markt
mit nur wenigen potentiellen Nachfragern ein Auftraggeber seine Stellung missbraucht, um eine Ware oder
Leistung unter Marktpreis einzukaufen, oder wenn die Kostenobergrenze bei Beschaffungen, auf die der
Auftraggeber nicht verzichten kann, so niedrig angesetzt ist, dass ein Großteil der potentiellen
Leistungserbringer als Bieter ausscheidet"
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