Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den
Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.
Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren
Unternehmen abgeschlossen werden. Rahmenvereinbarungen/Rahmenverträge
sind aber keine besondere
Verfahrensart im Vergaberecht, sondern stellen einen besonderen
Vertragstyp dar. Mit Rahmenvereinbarungen wird der rechtliche Rahmen
vereinbart, innerhalb dessen zukünftige Beschaffungen erfolgen sollen.
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