Donnerstag, 18. Oktober 2012

Vergabearten bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Vergabearten bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A) stehen unterhalb des EU-Schwellenwertes  die folgendenVergabearten zur Verfügung:
Die Öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung bzw. eine Freihändigen Vergabe zulässig.

Ab Erreichen des EU-Schwellenwertes stehen die folgendenVergabearten zur Verfügung:
  • Offenes Verfahren
  • Nicht Offenes Verfahren
  • Verhandlungsverfahren
  • Wettbewerblicher Dialog
Das Offene Verfahren hat Vorrang vor dem Nicht Offenen Verfahren, dem Verhandlungsverfahren und dem Wettbewerblichen Dialog. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Nicht Offenes Verfahren, ein Verhandlungsverfahren oder ein Wettbewerblicher Dialog zulässig.

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