Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter
immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen
Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich
als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als
Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich
als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am Freitag, 1. Nov 2013, 10:00 Uhr stattfindet, geht auf
diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine
Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem
Web-Seminar.
Donnerstag, 31. Oktober 2013
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht in Berlin und Dortmund
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrensveranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht ist für Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.
Im Einzelnen werden behandelt:
09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einführung-vergaberecht.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrensveranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht ist für Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.
Im Einzelnen werden behandelt:
- Grundlagen des Vergaberechts,
- Grundprinzipien des Vergaberechts,
- Wertgrenzen und Schwellenwerte,
- Schwellenwertberechnung,
- Auftragsarten und Vergabearten,
- Vergabeunterlagen,
- Leistungsbeschreibung,
- Ablauf im Vergabeverfahren,
- Fristen und Termine,
- Formale Anforderungen,
- Eignungskriterien,
- Umgang mit Bieterfragen,
- Anforderungen an die Bieterangebote,
- Zuschlagskriterien,
- Zuschlag und Aufhebung,
- Rüge und Nachprüfungsverfahren,
- Anforderungen an die Dokumentation,
- Beispiele und Tipps für die Praxis,
Zielgruppe
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.Seminartermine
- 19. November 2013 in Berlin
- 26. November 2013 in Dortmund
- 21. Januar 2014 in Darmstadt
- 11. März 2014 in Darmstadt
- 18. März 2014 in Dortmund
- 25. März 2014 in München
Agenda
09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Teilnahmegebühr
590,- Euro zuzüglich MwSt.Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einführung-vergaberecht.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Sonderpreis endet morgen am 31.10.2013
Der Sonderpreis von 59,90 Euro (Subskriptionspreis inkl. MwSt) für das Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren ISBN 978-3-942766-03-6 endet morgen am 31.10.2013. Ab dem 1.11.2013 kostet das Buch 69,00 Euro ( inkl. MwSt). Bestellen können Sie über Ihre Buchhandlung vor Ort.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Dass man auch die komplizierten Sachverhalte des Vergaberechts durch Grafiken veranschaulichen und verständlich machen kann, beweist das Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren.
Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch 215 Grafiken und 50 Tabellen anschaulich aufbereitet. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur findet man sich in dem 742 Seiten umfassenden Buch sehr schnell zurecht.
Das Buch behandelt die Fristen bei Vergaben gemäß VOL/A, VOB/A, SektVO, VOF, VSVgV und gibt Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich deren Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen, Bindefristen, Zuschlagsfristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung.
Eine Lesermeinung zur 1. Auflage "Ein klasse Nachschlagewerk für alle, die sich im öffentlichen Umfeld mit Ein- oder Verkauf beschäftigen. Hier wird anschaulich erklärt, worauf zu achten ist, welche Gründe sich hinter zu setzenden oder gesetzten Fristen verbergen oder auch, warum dies und jenes Bestandteil eines Vergabeverfahrens ist. Meiner Meinung nach unverzichtbar für alle, die sich beruflich mit dem Thema konfrontiert sehen."
ISBN 978-3-942766-03-6
742 Seiten
215 Abbildungen
50 Tabellen
Hardcover
Erscheinungstermin: 26.09.2013
59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis zum 31.10.2013
69,00 Euro (inkl. MwSt.) ab dem 1.11.2013
Bestellbar über Ihre Buchhandlung.
Leseprobe
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren |
Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch 215 Grafiken und 50 Tabellen anschaulich aufbereitet. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur findet man sich in dem 742 Seiten umfassenden Buch sehr schnell zurecht.
Das Buch behandelt die Fristen bei Vergaben gemäß VOL/A, VOB/A, SektVO, VOF, VSVgV und gibt Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich deren Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen, Bindefristen, Zuschlagsfristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung.
Eine Lesermeinung zur 1. Auflage "Ein klasse Nachschlagewerk für alle, die sich im öffentlichen Umfeld mit Ein- oder Verkauf beschäftigen. Hier wird anschaulich erklärt, worauf zu achten ist, welche Gründe sich hinter zu setzenden oder gesetzten Fristen verbergen oder auch, warum dies und jenes Bestandteil eines Vergabeverfahrens ist. Meiner Meinung nach unverzichtbar für alle, die sich beruflich mit dem Thema konfrontiert sehen."
ISBN 978-3-942766-03-6
742 Seiten
215 Abbildungen
50 Tabellen
Hardcover
Erscheinungstermin: 26.09.2013
59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis zum 31.10.2013
69,00 Euro (inkl. MwSt.) ab dem 1.11.2013
Bestellbar über Ihre Buchhandlung.
Leseprobe
Montag, 28. Oktober 2013
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rügen und Nachprüfungsverfahren
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rügen und Nachprüfungsverfahren, das am Freitag, 22. Nov 2013, 10:00 Uhr stattfindet, beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Rügen und Nachprüfungsverfahren und gibt Antworten dazu. Das Web-Seminar behandelt dabei sowohl die Bieter- als auch die Auftraggeberseite.
Im Einzelnen werden behandelt: Wann sollte ich als Bieter in einem Vergabeverfahren rügen? Welche Anforderungen muss eine Rüge erfüllen, und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wie verhalte ich mich als Auftraggeber, wenn ich eine Rüge erhalte, und was muss ich beachten? Was ist ein Nachprüfungsverfahren? Wie leite ich als Bieter ein Nachprüfungsverfahren ein, welche Fristen und welche Form muss ich beachten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wie verhalte ich mich als Auftraggeber, wenn es zu einem Nachprüfungsverfahren kommt? Was kann ich als Auftraggeber im Vorfeld und während der Ausschreibung tun, um Rügen und Nachprüfungsverfahren nicht zu provozieren? Welche Rolle spielt die Vergabedokumentation im Nachprüfungsverfahren?
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rügen und Nachprüfungsverfahren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rügen und Nachprüfungsverfahren kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Im Einzelnen werden behandelt: Wann sollte ich als Bieter in einem Vergabeverfahren rügen? Welche Anforderungen muss eine Rüge erfüllen, und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wie verhalte ich mich als Auftraggeber, wenn ich eine Rüge erhalte, und was muss ich beachten? Was ist ein Nachprüfungsverfahren? Wie leite ich als Bieter ein Nachprüfungsverfahren ein, welche Fristen und welche Form muss ich beachten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Wie verhalte ich mich als Auftraggeber, wenn es zu einem Nachprüfungsverfahren kommt? Was kann ich als Auftraggeber im Vorfeld und während der Ausschreibung tun, um Rügen und Nachprüfungsverfahren nicht zu provozieren? Welche Rolle spielt die Vergabedokumentation im Nachprüfungsverfahren?
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rügen und Nachprüfungsverfahren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rügen und Nachprüfungsverfahren kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Montag, 21. Oktober 2013
Vortrag Informations- und Wartefrist
Der Vortrag "Fristen im Vergabeverfahren - Informations- und Wartefrist" beschäftigt sich mit der Informations- und Wartepflicht, die bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte eingehalten werden muss.
Bei öffentlichen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der Auftraggeber gemäß § 101a GWB vor der Zuschlagserteilung die Informations- und Wartepflicht einhalten.
Die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, müssen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert werden (-> §101a GWB Absatz 1, Satz 1).
Wird gegen diese Informations- und Wartepflicht verstoßen und wird dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt, so ist ein bereits geschlossener Vertrag von Anfang an unwirksam.
Die Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren nur dann festgestellt werden, wenn zwei Fristen eingehalten wurden (-> § 101b GWB Abs. 2): Der Nachprüfungsantrag darf nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss gestellt werden; Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes gestellt werden.
Die einzige Ausnahme von der Informations- und Wartepflicht besteht gemäß §101a GWB Abs. 2 in Fällen besonderer Dringlichkeit bei Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Die Hürden für diese Fälle liegen allerdings sehr hoch. Die zwingende Dringlichkeit darf z.B. nicht durch vorherige Untätigkeit des Auftraggebers verursacht sein.
Der Vortrag als PDF.
Bei öffentlichen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der Auftraggeber gemäß § 101a GWB vor der Zuschlagserteilung die Informations- und Wartepflicht einhalten.
Die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, müssen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert werden (-> §101a GWB Absatz 1, Satz 1).
Wird gegen diese Informations- und Wartepflicht verstoßen und wird dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt, so ist ein bereits geschlossener Vertrag von Anfang an unwirksam.
Die Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren nur dann festgestellt werden, wenn zwei Fristen eingehalten wurden (-> § 101b GWB Abs. 2): Der Nachprüfungsantrag darf nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss gestellt werden; Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes gestellt werden.
Die einzige Ausnahme von der Informations- und Wartepflicht besteht gemäß §101a GWB Abs. 2 in Fällen besonderer Dringlichkeit bei Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Die Hürden für diese Fälle liegen allerdings sehr hoch. Die zwingende Dringlichkeit darf z.B. nicht durch vorherige Untätigkeit des Auftraggebers verursacht sein.
Der Vortrag als PDF.
Sonntag, 20. Oktober 2013
Praxisratgeber Vergaberecht - Intensivseminar
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert und
inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch
die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche
Herausforderungen.
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Praxisratgeber Vergaberecht - Intensivseminar beschäftigt sich zwei Tage lang intensiv im kleinen Teilnehmerkreis aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.
Das Praxisratgeber Vergaberecht - Intensivseminar behandelt im Einzelnen:
10:00 - 18:00 Uhr Seminar inkl. Mittagessen und Kaffeepausen
19:00 Uhr Gemeinsames Abendessen
Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/vergaberecht-intensivseminar.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Praxisratgeber Vergaberecht - Intensivseminar beschäftigt sich zwei Tage lang intensiv im kleinen Teilnehmerkreis aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.
Praxisratgeber Vergaberecht - Intensivseminar |
Das Praxisratgeber Vergaberecht - Intensivseminar behandelt im Einzelnen:
- Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
- Bestimmung der richtigen Vergabeordnung
- Besonderheiten der Landesvergabegesetze
- Schwellenwertberechnung
- Auftragsarten und Vergabearten
- Nebenangebote
- Fach- und Teillose
- Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
- Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Bewertungsmatrizen und Zuschlagskriterien
- Umgang mit Bieterfragen
- Fristen und Termine
- Angebotserstellung und Angebotswertung
- Formale Ausschlusskriterien
- Zuschlag und Aufhebung
- Rügen und Nachprüfungsverfahren
- Dokumentationspflicht
- Beispiele und Tipps für die Praxis
Zielgruppe
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.Seminartermine
- 4./5. Februar 2014 in Leipzig
Agenda 1. Tag
09:30 - 10:00 Uhr Registrierung + Kaffee10:00 - 18:00 Uhr Seminar inkl. Mittagessen und Kaffeepausen
19:00 Uhr Gemeinsames Abendessen
Agenda 2. Tag
09:00 - 16:00 Uhr Seminar inkl. Mittagessen und KaffeepausenTeilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt pro Teilnehmer 1.590,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke, zwei Mittagessen und ein Abendessen.Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/vergaberecht-intensivseminar.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes behandelt im Einzelnen:
09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 16:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes |
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes behandelt im Einzelnen:
- Die neuen Schwellenwerte
- Bedeutung der Schwellenwerte
- Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
- Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
- Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
- sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung
- fehlerhafte Schätzungen
- auftragsbezogene Regeln der Schätzung
- objektive Kriterien
- Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
- Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
- Unabhängige Aufträge versus Lose
- Dokumentationspflicht
- Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
- Strategien für Auftraggeber und Bieter
- Blick auf die Rechtsprechung
Zielgruppe
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.Seminartermine
- 22. Januar 2014 in Darmstadt
- 14. Mai 2014 in Leipzig
Agenda
09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 16:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Teilnahmegebühr
590,- Euro zuzüglich MwSt.Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Samstag, 19. Oktober 2013
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien
Mit der richtigen Bieterstrategie kann die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verbessert werden. Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.
Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien |
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.
Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
- Vermeiden von Formfehlern
- Strategien für Bieterfragen
- Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
- Anforderungen an Nebenangebote
- Eignungskriterien und Präqualifikation
- Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
- elektronische Vergabe und elektronische Signatur
- Rügen und Nachprüfungsverfahren
- Verwenden von Checklisten
- Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
Zielgruppe
BieterSeminartermine
- 27. November 2013 in Dortmund
- 12. März 2014 in Darmstadt
Agenda
09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Teilnahmegebühr
590,- Euro zuzüglich MwSt.Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Labels:
Ausschreibungen,
Bewertungsmatrix,
Bieter,
Bietergemeinschaft,
Darmstadt,
Dortmund,
Nachunternehmer,
Nebenangebote,
Seminar,
Strategie,
Vergaberecht
Freitag, 18. Oktober 2013
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht ist für Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich
neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen
wollen.
Das Seminar vermittelt die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und gibt einen Überblick über die wichtigen Gesetze, Vergabe- und Vertragsordnungen sowie nationale und EU-weite Vergaben.
09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einführung-vergaberecht.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Das Seminar vermittelt die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und gibt einen Überblick über die wichtigen Gesetze, Vergabe- und Vertragsordnungen sowie nationale und EU-weite Vergaben.
- Grundlagen des Vergaberechts,
- Grundprinzipien des Vergaberechts,
- Wertgrenzen und Schwellenwerte,
- Schwellenwertberechnung,
- Auftragsarten und Vergabearten,
- Vergabeunterlagen,
- Leistungsbeschreibung,
- Ablauf im Vergabeverfahren,
- Fristen und Termine,
- Formale Anforderungen,
- Eignungskriterien,
- Umgang mit Bieterfragen,
- Anforderungen an die Bieterangebote,
- Zuschlagskriterien,
- Zuschlag und Aufhebung,
- Rüge und Nachprüfungsverfahren,
- Anforderungen an die Dokumentation,
- Beispiele und Tipps für die Praxis,
Zielgruppe
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.Seminartermine
- 19. November 2013 in Berlin
- 26. November 2013 in Dortmund
- 21. Januar 2014 in Darmstadt
- 11. März 2014 in Darmstadt
- 18. März 2014 in Dortmund
- 25. März 2014 in München
Agenda
09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee09:30 - 12:30 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar - inkl. Kaffeepause
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.
Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einführung-vergaberecht.html
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de
Donnerstag, 17. Oktober 2013
Vortrag Fristen bei öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB/A
Der Vortrag "Fristen bei öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB/A" beschäftigt sich mit den Fristen bei öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB/A. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die
Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt und welche Mindestfristen sind zu beachten?
Der Vortrag behandelt auch die Themen Eröffnungstermin, Zurückziehen von Angeboten, Zuschlagsfrist, Übermittlung der Vergabeunterlagen, zusätzliche Auskünfte, Ausführungsfristen.
Der Vortrag als PDF.
Der Vortrag behandelt auch die Themen Eröffnungstermin, Zurückziehen von Angeboten, Zuschlagsfrist, Übermittlung der Vergabeunterlagen, zusätzliche Auskünfte, Ausführungsfristen.
Der Vortrag als PDF.
Labels:
Angebotsfrist,
Eröffnungstermin,
Fristen,
Öffentliche Ausschreibung,
Vergaberecht,
VOB/A,
Zurückziehen von Angeboten,
Zuschlagsfrist
Dienstag, 15. Oktober 2013
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.
Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes findet am Freitag, den 15. Nov 2013 um 10:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.
Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes findet am Freitag, den 15. Nov 2013 um 10:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien
Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Das Web-Seminar gibt einen Überblick über das aktuelle deutsche Vergaberecht, behandelt wichtige Vergaberechtsregeln, zeigt anhand einer Checkliste, wie man formale Fehler vermeidet und gibt Tipps zur richtigen Bieterstrategie durch Bieterfragen, Bietergemeinschaften/Nachunternehmer und Nebenangebote.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Das Web-Seminar gibt einen Überblick über das aktuelle deutsche Vergaberecht, behandelt wichtige Vergaberechtsregeln, zeigt anhand einer Checkliste, wie man formale Fehler vermeidet und gibt Tipps zur richtigen Bieterstrategie durch Bieterfragen, Bietergemeinschaften/Nachunternehmer und Nebenangebote.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist
Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter
immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen
Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich
als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als
Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich
als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am Freitag, 1. Nov 2013, 10:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am Freitag, 1. Nov 2013, 10:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Vortrag Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Der Vortrag "Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A" beschäftigt
sich mit den Angebotsfristen beim offenen
Verfahren gemäß VOB/A.
Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
Der Vortrag zeigt, welche Regelfristen beim offenen Verfahren für die Angebotsfrist gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren.
Der Vortrag als PDF.
Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
Der Vortrag zeigt, welche Regelfristen beim offenen Verfahren für die Angebotsfrist gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren.
Der Vortrag als PDF.
Montag, 14. Oktober 2013
Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Der Vortrag "Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A" beschäftigt sich mit den Angebotsfristen beim offenen und beim nicht offenen Verfahren gemäß VOL/A.
Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
Der Vortrag zeigt, welche Regelfristen beim offenen und beim nicht offenen Verfahren für die Angebotsfrist gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren.
Der Vortrag als PDF.
Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
Der Vortrag zeigt, welche Regelfristen beim offenen und beim nicht offenen Verfahren für die Angebotsfrist gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren.
Der Vortrag als PDF.
Fristberechnung: Werktage oder Kalendertage?
Bei Vergabeverfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob für die Fristberechnungen Werktage oder Kalendertage zugrunde gelegt werden müssen. Das folgende Beispiel einer verkürzten Angebotsfrist bei einer Ausschreibung soll die Problematik verdeutlichen.
Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr. Im Gegensatz zum Fristende ist es für den Fristbeginn unerheblich, ob er auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Unabhängig vom Wochentag ergibt sich immer der nächste Kalendertag mit Startuhrzeit 0:00 Uhr als Angebotsfristbeginn.
Im Beispiel beginnt die Angebotsfrist am 23. Dezember, 0:00 Uhr. Ist als Abgabetermin Fr., 8. Januar, 16:00 Uhr festgesetzt, so ist Do., der 7. Januar der letzte Tag, der voll als Angebotstag zählt. Im Beispiel besteht die Angebotsfrist aus 9 Werktagen bzw. 16 Kalendertagen.
Zurück zur Fragestellung, ob für die Fristberechnungen Werktage oder Kalendertage zugrunde gelegt werden müssen. Bei den Vergabeordnungen findet sich leider keine einheitliche Terminologie.
In der VOL/A und der VSVgV wird bei der Angebotsfrist nur von Tagen gesprochen:
§ 12 EG Abs. 2 VOL/A
Beim offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung an.
§ 20 Abs. 3, S. 1 VSVgV
Die von den Auftraggebern festzusetzende Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren beträgt mindestens 40 Tage, gerechnet vom Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an.
In der VOB/A und der SektVO wird aber sehr konkret und unzweifelhaft von Kalendertagen gesprochen:
§ 10 EG Abs. 1 VOB/A
Beim offenen Verfahren beträgt die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) mindestens 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung.
§ 17 Abs. 2 SektVO
Bei offenen Verfahren beträgt die Frist für den Eingang der Angebote 52 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Auch wenn in den Vergabeordnungen VOL/A, VOF und VSVgV nicht ausdrücklich Kalendertage genannt sind, sind mit dem Begriff Tage Kalendertage gemeint. Denn gemäß Artikel 3 Abs. 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71 umfassen die Fristen auch Feiertage, Sonntage und Samstage, wenn die Fristen nicht nach Arbeitstagen bemessen sind.
Artikel 3 Abs. 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71
Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und die Sonnabende, soweit diese nicht ausdrücklich ausgenommen oder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.
Für die Fristberechnung werden also grundsätzlich Kalendertage zugrunde gelegt. Beim oben aufgeführten Beispiel hat die Angebotsfrist eine Länge von 16 Tagen.
Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr. Im Gegensatz zum Fristende ist es für den Fristbeginn unerheblich, ob er auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Unabhängig vom Wochentag ergibt sich immer der nächste Kalendertag mit Startuhrzeit 0:00 Uhr als Angebotsfristbeginn.
Im Beispiel beginnt die Angebotsfrist am 23. Dezember, 0:00 Uhr. Ist als Abgabetermin Fr., 8. Januar, 16:00 Uhr festgesetzt, so ist Do., der 7. Januar der letzte Tag, der voll als Angebotstag zählt. Im Beispiel besteht die Angebotsfrist aus 9 Werktagen bzw. 16 Kalendertagen.
Zurück zur Fragestellung, ob für die Fristberechnungen Werktage oder Kalendertage zugrunde gelegt werden müssen. Bei den Vergabeordnungen findet sich leider keine einheitliche Terminologie.
In der VOL/A und der VSVgV wird bei der Angebotsfrist nur von Tagen gesprochen:
§ 12 EG Abs. 2 VOL/A
Beim offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 52 Tage, gerechnet vom Tage der Absendung der Bekanntmachung an.
§ 20 Abs. 3, S. 1 VSVgV
Die von den Auftraggebern festzusetzende Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren beträgt mindestens 40 Tage, gerechnet vom Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an.
In der VOB/A und der SektVO wird aber sehr konkret und unzweifelhaft von Kalendertagen gesprochen:
§ 10 EG Abs. 1 VOB/A
Beim offenen Verfahren beträgt die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) mindestens 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung.
§ 17 Abs. 2 SektVO
Bei offenen Verfahren beträgt die Frist für den Eingang der Angebote 52 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Auch wenn in den Vergabeordnungen VOL/A, VOF und VSVgV nicht ausdrücklich Kalendertage genannt sind, sind mit dem Begriff Tage Kalendertage gemeint. Denn gemäß Artikel 3 Abs. 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71 umfassen die Fristen auch Feiertage, Sonntage und Samstage, wenn die Fristen nicht nach Arbeitstagen bemessen sind.
Artikel 3 Abs. 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71
Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und die Sonnabende, soweit diese nicht ausdrücklich ausgenommen oder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.
Für die Fristberechnung werden also grundsätzlich Kalendertage zugrunde gelegt. Beim oben aufgeführten Beispiel hat die Angebotsfrist eine Länge von 16 Tagen.
Dienstag, 8. Oktober 2013
Die 65. Frankfurter Buchmesse ist eröffnet
Die Frankfurter Buchmesse ist für mich jedes Jahr ein besonderes Ereignis mit interessanten Gesprächen, Inspiration und vielen Eindrücken Auch in diesem Jahr werde ich wie im letzten Jahr meine besonderen Buchmesse-Highlights in den nächsten Tagen zusammenfassen. Ab morgen geht es los!
Heute Abend war die Eröffnung der 65. Frankfurter Buchmesse mit dem Ehrengast Brasilien und mit Reden von Prof. Dr. Gottfried Honnefelder (Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels), Juergen Boos (Direktor der Frankfurter Buchmesse), Peter Feldmann (Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt), Volker Bouffier (Hessischer Ministerpräsident), Luiz Ruffato (Literarischer Redner des Ehrengastes Brasilien), Ana Maria Machado (Literarische Rednerin des Ehrengastes Brasilien), Dr. Guido Westerwelle (Bundesminister des Auswärtigen) sowie Michel Temer (Vize-Präsident der Föderativen Republik Brasilien).
Der literarische Redner des Ehrengastes Brasilien, der Autor Luiz Ruffato fand aber auch sehr kritische Worte über sein Heimatland Brasilien indem er die dortigen Gegensätze sehr offen aussprach. Der aber auch daran glaubt, dass wenn das Lesen eines Buches den Weg eines Menschen verändern kann, und wenn die Gesellschaft aus Menschen besteht, das Literatur eine Gesellschaft verändern kann.
Prof. Dr. Gottfried Honnefelder sprach von einer neuen Kultur des Wissens und deren Herausforderungen und betont die Wichtigkeit der Buchpreisbindung insbesondere im Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA.
Heute Abend war die Eröffnung der 65. Frankfurter Buchmesse mit dem Ehrengast Brasilien und mit Reden von Prof. Dr. Gottfried Honnefelder (Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels), Juergen Boos (Direktor der Frankfurter Buchmesse), Peter Feldmann (Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt), Volker Bouffier (Hessischer Ministerpräsident), Luiz Ruffato (Literarischer Redner des Ehrengastes Brasilien), Ana Maria Machado (Literarische Rednerin des Ehrengastes Brasilien), Dr. Guido Westerwelle (Bundesminister des Auswärtigen) sowie Michel Temer (Vize-Präsident der Föderativen Republik Brasilien).
Der literarische Redner des Ehrengastes Brasilien, der Autor Luiz Ruffato fand aber auch sehr kritische Worte über sein Heimatland Brasilien indem er die dortigen Gegensätze sehr offen aussprach. Der aber auch daran glaubt, dass wenn das Lesen eines Buches den Weg eines Menschen verändern kann, und wenn die Gesellschaft aus Menschen besteht, das Literatur eine Gesellschaft verändern kann.
Prof. Dr. Gottfried Honnefelder sprach von einer neuen Kultur des Wissens und deren Herausforderungen und betont die Wichtigkeit der Buchpreisbindung insbesondere im Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA.
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen beschäftigt
sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte bei Vergabeverfahren.
Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eigehalten werden? Warum überhaupt Bieterfragen? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden. Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen, das am Freitag, 25. Okt 2013, 14:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eigehalten werden? Warum überhaupt Bieterfragen? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden. Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen, das am Freitag, 25. Okt 2013, 14:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.
Montag, 7. Oktober 2013
Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese
Fristen, zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist, kann zu
einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Dieser Vortrag
erklärt, wie Fristen und Termine im Vergaberecht definiert sind, wann
Fristen beginnen, wann diese enden, und wie mit Wochenenden und
Feiertagen umgegangen wird.
Der Vortrag als PDF.
Der Vortrag als PDF.
Sonntag, 6. Oktober 2013
Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche
Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.
Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.
Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).
Der Vortrag als PDF.
Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.
Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).
Der Vortrag als PDF.
Samstag, 5. Oktober 2013
Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen beschäftigt sich mit den Fristlängen zur Auskunftserteilung für Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte. Behandelt werden dabei die Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV. Der Vortrag erläutert die Details zur Fristberechnung gemäß BGB bzw. EWG/Euratom,
gibt Antworten zu Fragen, wenn die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen nicht eingehalten werden kann und schließt mit der Fragestellung der rechtzeitigen angeforderten zusätzlichen Auskünfte.
Der Vortrag als PDF.
Der Vortrag als PDF.
Freitag, 4. Oktober 2013
Vortrag Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen
Der Vortrag Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen gibt
eine Übersicht über das deutsche Vergaberecht und die Beziehungen zu
EU-Recht sowie internationalem Recht. Behandelt werden GWB, VgV, VOL/A,
VOB/A, SektVO, VSVgV sowie die haushaltsrechtlichen Regelungen für
Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Mit Bezug auf das Government
Procurement Agreement, GPA werden die EU-Schwellenwerte erläutert. Der
Vortrag schließt mit einem Überblick über die verschiednen Vergabearten
(öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige
Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren,
Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog), die allgemeinen
Grundsätze des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung)
sowie die vertragsrechtlichen Besonderheiten bei
Ausschreibungsverfahren.
Der Vortrag als PDF.
Der Vortrag als PDF.
Mittwoch, 2. Oktober 2013
Die richtige Bieterstrategie bei Ausschreibungen
Mit der richtigen Bieterstrategie kann die Erfolgsquote bei
öffentlichen Ausschreibungen deutlich verbessert werden. Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche
wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an
öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die
Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem
zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den
Erfolg verhindern.
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.
Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden.
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
• Vermeiden von Formfehlern
• Strategien für Bieterfragen
• Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
• Anforderungen an Nebenangebote
• Eignungskriterien und Präqualifikation
• Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
• elektronische Vergabe und elektronische Signatur
• Rügen und Nachprüfungsverfahren
• Verwenden von Checklisten
• Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
Für den Termin am 27. November 2013 in Dortmund gibt es noch freie Plätze.
Anmeldung
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.
Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden.
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
• Vermeiden von Formfehlern
• Strategien für Bieterfragen
• Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
• Anforderungen an Nebenangebote
• Eignungskriterien und Präqualifikation
• Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
• elektronische Vergabe und elektronische Signatur
• Rügen und Nachprüfungsverfahren
• Verwenden von Checklisten
• Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
Für den Termin am 27. November 2013 in Dortmund gibt es noch freie Plätze.
Anmeldung
Checkliste für die Angebotsabgabe
Die folgende Checkliste soll Bietern eine Hilfestellung zu formalen Ausschlusskriterien bei Ausschreibungen geben, um diese zu vermeiden. In vielen Fällen werden bei öffentlichen Ausschreibungen Angebote abgegeben, die aufgrund von formalen Fehlern ausgeschlossen werden müssen. Dies ist sowohl für den betroffenen Bieter als auch für die Vergabestelle sehr unbefriedigend.
In vielen Fällen hat die Vergabestelle hier auch wenig bis gar keinen Handlungsspielraum.
§ 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 VOL/A
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 19 EG Abs. 3, lit. a VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
§ 19 EG Abs. 3, lit. b VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. c VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. d VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. e VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der Bieter dies zu vertreten hat,
§ 19 EG Abs. 3, lit. f VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
§ 19 EG Abs. 3, lit. g VOL/A
Ausgeschlossen werden nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Die folgende Checkliste soll eine Hilfestellung bei der Vermeidung von formalen Fehlern geben.
Die Checkliste als PDF.
Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die Checkliste soll Bietern eine Hilfestellung zu formalen Ausschlusskriterien bei Ausschreibungen geben, um diese zu vermeiden. Fehler und Irrtümer können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.
In vielen Fällen hat die Vergabestelle hier auch wenig bis gar keinen Handlungsspielraum.
§ 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 VOL/A
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 19 EG Abs. 3, lit. a VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
§ 19 EG Abs. 3, lit. b VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. c VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. d VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. e VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der Bieter dies zu vertreten hat,
§ 19 EG Abs. 3, lit. f VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
§ 19 EG Abs. 3, lit. g VOL/A
Ausgeschlossen werden nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Die folgende Checkliste soll eine Hilfestellung bei der Vermeidung von formalen Fehlern geben.
Checkliste
- Es sind alle geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten.
- Es sind alle geforderten Preisangaben im Angebot enthalten.
- Wenn es Änderungen/Korrekturen an eigenen Eintragungen gibt, wurden diese zweifelsfrei vorgenommen.
- Dem Angebot wurde keine eigene AGB beigefügt! Auch ein eventuelles Anschreiben/Begleitschreiben enthält keine AGB (auch nicht auf der Rückseite). Es gibt auch keinen Verweis auf eine eigene AGB.
- Eventuelle Nebenangebote wurden als solche gekennzeichnet.
- Die Angebotspreise sind ausreichend kalkuliert und geprüft.
- Evtl. notwendige Nachunternehmererklärungen liegen bei.
- Evtl. notwendige Erklärungen zu Bietergemeinschaften und bevollmächtigtem Vertreter liegen bei.
- Die Bindefrist stimmt in allen Exemplaren des Angebotes mit der Anforderung in den Vergabeunterlagen überein.
- Notwendige Änderungen, die sich durch Antworten auf Bieterfragen ergeben haben, wurden berücksichtigt.
- Das Angebot enthält alle Leistungen, die gemäß Vergabeunterlagen anzubieten waren.
- Die Vergabeunterlagen wurden nicht verändert.
- Sie haben sich eine Kopie des gesamten Angebotes inklusive Nachweise, Erklärungen und Anhänge für Ihre eigenen Unterlagen erstellt.
- Das Angebot wurde an allen notwendigen Stellen unterschrieben und mit Firmenstempel versehen.
- Das Angebot befindet sich mit allen Erklärungen, Nachweisen und Anhängen in der geforderten Anzahl in einem verschlossenen Umschlag.
- Der Umschlag wurde mit der geforderten Kennziffer gekennzeichnet.
Die Checkliste als PDF.
Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die Checkliste soll Bietern eine Hilfestellung zu formalen Ausschlusskriterien bei Ausschreibungen geben, um diese zu vermeiden. Fehler und Irrtümer können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.
Labels:
Ausschluss,
Ausschlusskriterien,
Checkliste,
Formale Fehler,
Vergaberecht,
zwingender Angebotsausschluss,
Zwingender Ausschluss
Abonnieren
Posts (Atom)