Dienstag, 30. Dezember 2014

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Bieterstrategien im Vergaberecht - neues Buch aus der Reihe Praxisratgeber Vergaberecht

"Bieterstrategien im Vergaberecht" lautet der Titel meines neusten Buches aus der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht" und erscheint noch in diesem Monat im Bundesanzeiger Verlag. Das Ziel meiner Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ ist es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen.

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Der Praxisratgeber Vergaberecht „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Bietern, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Beispiele und Praxistipps sowie Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden den Praxisratgeber ab. Bewusst sind dabei die Paragrafen der verschiedenen Vergabeordnungen mit aufgeführt und die Entscheidungen und Beschlüsse der Vergabekammern und Vergabesenate zitiert. Denn nur so sieht man, wie das Vergaberecht aktuell gelebt wird und bekommt die Möglichkeit mit Auftraggebern auf Augenhöhe zu diskutieren bzw. Bieterfragen und Rügen fundiert zu formulieren.

Das Buch ist bereits heute über jede Buchhandlung oder auch online bestellbar (z.B. Online Shop des Bundesanzeiger Verlags) und wird aller Wahrscheinlichkeit nach, noch im Dezember ausgeliefert.


Thomas Ferber
Bieterstrategien im Vergaberecht
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0268-5
49,00 Euro inkl. MwSt.

Weitere Informationen unter: http://www.fachverlag-ferber.de/buch-bieterstrategien.html

Vergaberecht - wettbewerbsbeschränkende Abrede

Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist weit auszulegen. Er ist nicht nur auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, VII – Verg 31 / 12: "Die Angebote der Antragstellerin und der Z… enthielten aber praktisch dieselben Business-Pläne und auch sonst zahlreiche textliche und inhaltliche Übereinstimmungen, was ausreicht, festzustellen, dass sie abgesprochen waren. Dies stellt einen Verstoß gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs dar. Von der Wertung sind infolgedessen alle betroffenen Angebote auszuschließen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.09.2003 – Verg 52/03 – juris Tz. 10; Beschl. v. 27.07.2006 – VII-Verg 23/06 – juris Tz. 48), auch das der Antragstellerin."

Für eine wettbewerbsbeschränkende Absprache muss keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber erfolgt sein, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Die wettbewerbsbeschränkende Absprache liegt in der Regel bereits vor, wenn ein Bieter Kenntnis von wesentlichen Teilen eines Konkurrenzangebots hat.

Ein Angebotsausschluss darf aber nur als „ultima ratio“ stattfinden. Der Bieter muss die Gelegenheit erhalten zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen und diese eventuell zu entkräften.

Weitere Details und Praxistipps finden Sie in dem zum Jahreswechsel erscheinen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" (ISBN: 978-3-8462-0268-5).

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Nur noch ein Platz frei, Einführung in das Vergaberecht am 16.12.2014 in Darmstadt

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF,  SektVO, VSVgV
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis 
Zielgruppe 
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.

Seminartermine
Der Termin in Darmstadt ist am Dienstag, 16. Dezember 2014 im Top Tagungszentrum in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt.

Weitere Seminartermine:
09.12.2014 in Stuttgart
27.01.2015 in Darmstadt
24.02.2014 in Dortmund
03.03.2015 in Darmstadt
10.03.2015 in Berlin
17.03.2015 in Stuttgart

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Anmeldung

Teilnehmerstimmen

Herr Dr. Wilfried Stüttgen: "Wer meint, man solle solche Themen den Juristen überlassen, wird in dem Kurs schnell eines Besseren belehrt. Herr Ferber als langjähriger Account Manager im IT-Vertrieb bei öffentlichen Auftraggebern versteht es, das Thema aus dem Paragraphendschungel zu befreien. Er stellt sehr anschaulich und realitätsbezogen die unterschiedlichen Themenkomplexe dar. Mit dem praktisch Gelernten kann ich bei meinen Kunden im öffentlichen Bereich Akzente setzen, Ausschreibungen begutachten und hinterfragen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn bei diesem Seminar. Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln."

Herr Gregor Wolf: "Herr Ferber schafft es in seinem Seminar, den Blick auf ausschreibungs- und vergaberechtliche Punkte nicht nur aus Anbietersicht anschaulich darzustellen, er ermöglicht dem Ausschreibungsteilnehmenden ebenfalls die Sicht der Vergabeseite, weckt und fördert so gegenseitiges Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spass am Thema. So werden feste Grundlagen, Wertgrenzen, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien genauso beleuchtet, wie potentielle Grauzonen, Gefahren durch schwammige Formulierungen oder Fallstricke durch übergenaue Anforderungen. Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Vergaberecht - Fehlende Unterschrift bei Angeboten

Eine fehlende Unterschrift auf dem abzugebenden Angebot hat schwerwiegende Folgen im Vergabeverfahren und führt zwingend zum Ausschluss. Einen Ermessensspielraum hat der Auftraggeber hierbei nicht. Fehlende Unterschriften dürfen nicht nachgefordert werden.




VK Bund, Beschluss vom 21.04.2011, VK 3 – 44 / 11:Einmal ist § 19 Abs. 2 VOL/A EG kein allgemeiner Korrekturtatbestand für jegliche Art formeller Fehler in Angeboten. Der Nachforderungstatbestand ist vielmehr im Fall der fehlenden Unterschrift oder Signatur nicht anwendbar. Der Wortlaut der Norm bezieht sich auf „Erklärungen und Nachweise“ und korrespondiert somit allein mit § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A EG, nicht aber mit den übrigen Ausschlusstatbeständen des § 19 Abs. 3 lit. b) – g) VOL/A EG. Eine fehlende Unterschrift oder Signatur darf daher nicht nachgefordert werden (vgl. Dittmann, in: Kulartz/Marx/ Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl., § 19 EG Rn. 115 m.w.N.).

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2006, VK – 16 / 2006 – L:Bei Fehlen der Unter schrift sind Angebote [..] zwingend von der Wertung auszuschließen. Hinsichtlich der Rechtsfolge besteht kein Ermessen der Vergabestelle.

VK Südbayern, Beschluss vom 17.04.2013, Z 3 – 3 – 3194 – 1 – 07 – 03 / 13:Ist ein Angebot nicht unterschrieben oder mit einer ungültigen Unterschrift versehen, ist es mit einem zwingenden Ausschlussgrund behaftet. Aufgrund der vergaberechtlichen Kaskade, die in § 6 VgV die Anwendung der VOB/A für den Auftraggeber verbindlich macht, handelt es sich um ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Wird hiergegen verstoßen, so ist das Angebot bereits gemäß § 125 BGB nichtig (vgl. VK des Landes Brandenburg, Beschl. v. 17.01.2012, Az.: VK 55/11).


Weitere Details und Praxistipps finden Sie in dem zum Jahreswechsel erscheinen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" (ISBN: 978-3-8462-0268-5).

Nebenangebote im Vergabeverfahren

Nebenangebote bieten Bietern die Chance mit spezieller Sachkunde legale Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Durch geeignete Angebotsvarianten in technischer und/oder wirtschaftlicher Hinsicht können Bieter innovative Ideen und neuste technische Erkenntnisse in die Angebotserstellung einfließen lassen. Die Bezeichnungen Nebenangebote, Alternativvorschläge, Varianten, Änderungsvorschläge werden dabei gleichwertig benutzt.

Ein Nebenangebot liegt nur dann vor, wenn das Angebot in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht von der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Leistung abweicht. Mit Nebenangeboten wird die Leistung anders als in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, angeboten. Ein Nebenangebot liegt damit nur dann vor, wenn der Gegenstand des Angebots ein von der geforderten Leistung abweichender Bietervorschlag ist.

Nur wenn er eine andere als vom Auftraggeber nachgefragte Leistung anbieten will, handelt es sich um ein Nebenangebot. Bewegt sich das Angebot tatsächlich im Rahmen der Leistungsbeschreibung, liegt ein Hauptangebot vor.

Der Begriff "Nebenangebot" umfasst jede Abweichung vom geforderten Angebot. Auch Änderungsvorschläge sind als Nebenangebote zu betrachten. Um die Möglichkeiten der Bedarfsdeckung durch innovative Lösungsansätze zu nutzen, sollen Nebenangebote insbesondere in den Fällen zugelassen werden, in denen im Rahmen des Hauptangebotes prinzipiell konventionelle Leistungen nachgefragt werden.

Nebenangebote kann man grob in die folgenden beiden Klassen einteilen:
  • Nebenangebote, deren Abweichung vom Hauptangebot technischer Art sind und 
  • Nebenangebote, deren Abweichung vom Hauptangebot die Vertragsbestimmungen wie z.B. den Zahlungsmodalitäten betrifft.

Beispiel:
Werden vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen neuwertige Produkte gefordert, könnten in einem Nebenangebot gebrauchte Produkte angeboten werden.

Beispiel:
Werden in einer Ausschreibung in der Leistungsbeschreibung Laserdrucker gefordert, könnten in einem Nebenangebot Tintenstrahldrucker angeboten werden.

Weitere Details und Praxistipps finden Sie in dem zum Jahreswechsel erscheinen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" (ISBN: 978-3-8462-0268-5).

Dienstag, 2. Dezember 2014

Web-Seminar Bewertungsmatrizen im Vergabeverfahren

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 13.02.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Bewertungsmatrizen im Vergabeverfahren".

Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen im Vergabeverfahren


Weitere Termine:

Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Präqualifikation in Vergabeverfahren

Die Präqualifikation hat große Vorteile. Durch die auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung der Eignungsnachweise werden die auftragsbezogenen Eignungsnachweise ersetzt. Die Unternehmen reichen die notwendigen Eignungsnachweise einmal im Jahr bei ihrer zuständigen Präqualifizierungsstelle ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise erfolgt die Aufnahme in das Präqualifikationsregister.

Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich 

Im Liefer- und Dienstleistungsbereich ist das Präqualifikationsverfahren dezentral nach Bundesländern organisiert und wird von den Industrie- und Handelskammern bzw. von den Auftragsberatungsstellen durchgeführt (http://www.pq-vol.de).

Präqualifikationsdatenbank im Baubereich 

Für die Vergabe von Bauleistungen wird durch den Verein für die Präqualifikation von Bau unternehmen e.V. (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., (http://www.pq-verein.de) eine Liste aller präqualifizierten Unternehmen verwaltet. Zur Präqualifizierung muss sich das Unternehmen an eine der ausgewählten Präqualifizierungsstellen wenden, um seine Eignung für öffentliche Bauaufträge nachweisen zu lassen.

Weitere Details und Praxistipps finden Sie in dem zum Jahreswechsel erscheinen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" (ISBN: 978-3-8462-0268-5).

Montag, 1. Dezember 2014

Web-Seminar Angebotsfristen und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 06.02.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Angebotsfristen und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen".

Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfristen und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen


Weitere Termine:

Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Informationspflichten zum Abschluss von Vergabeverfahren

Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, haben das Recht, Informationen über die Nichtberücksichtigung zu erhalten. Diese Informationen umfassen:
  • die Gründe für die Ablehnung des Bieterangebots, 
  • die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots und 
  • den Namen des erfolgreichen Bieters

Unterhalb der EU-Schwellenwerte finden sich diese Regelungen in § 19 Abs. 1 VOL/A, § 19 Abs. 2 VOB/A.

§ 19 Abs. 1 VOL/A: Die Auftraggeber teilen unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit.

§ 19 Abs. 2 VOB/A: Auf Verlangen sind den nicht berücksichtigten Bewerbern oder Bietern innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang ihres in Textform gestellten Antrags die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung oder ihres Angebots in Textform mitzuteilen, den Bietern auch die Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters sowie dessen Name.

Bieter sollten bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte bereits mit der Abgabe des Angebots einen formlosen Antrag stellen, um im Falle einer Nichtberücksichtigung die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu erhalten.

Bei EU-weiten Ausschreibungen muss der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen und die Bewerber, deren Bewerbungen abgelehnt werden sollen (falls diese noch nicht über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden), über den geplanten Zuschlag informieren und eine Wartefrist von 15 bzw. 10 Tagen vor Zuschlagserteilung einhalten.

Durch diese Informationspflicht und Wartefrist, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankert ist (§ 101a GWB), erhalten die unterlegenen Bieter die Möglichkeit, gegen die Vergabeentscheidung des Auftraggebers vorzugehen.

Weitere Details und Praxistipps finden Sie in dem zum Jahreswechsel erscheinen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" (ISBN: 978-3-8462-0268-5).

Sonntag, 30. November 2014

Weiterer Termin! Seminar Einführung in das Preisrecht am 11.03.2015 in Berlin

 In Berlin findet am 11.03.2015 ein weiterer Seminartermin zur Einführung in das Preisrecht statt.

Neben den strengen Formalien des Vergaberechts im Ausschreibungsprozess müssen bei öffentlichen Aufträgen auch die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts berücksichtigt werden. Die Preisprüfungen können sowohl durch die Preisüberwachungsstellen als auch durch das BAAINBw durchgeführt werden und erstrecken sich über viele Wirtschaftsbranchen. Beispielhaft seien genannt: Verteidigungs- und Sicherheitstechnik, IT-Systemtechnik, SW-Entwicklung, Dienstleistungen.

Das Seminar widmet sich den relevanten Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP, erklärt die Preistreppe mit den verschiedenen Preistypen Marktpreis, Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis und Selbstkostenerstattungspreis und deren Besonderheiten.

Das Seminar vermittelt die Anforderungen des Preisrechts an das Rechnungswesen und die Kalkulation, die Kostenarten einschließlich der kalkulatorischen Kosten, Verrechnungssätze und Gemeinkosten und zeigt den Ablauf einer Preisprüfung mit Möglichkeiten, Chancen und Risiken.

Abgerundet wird das Seminar durch Praxisbeispiele und Tipps.



Zielgruppe 
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich mit der Thematik Preisprüfung und Preisrecht im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschäftigen müssen.

Teilnahmegebühr 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,- Euro zuzüglich MwSt. (773,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Termine 
11.03.2015 Berlin
15.07.2015 Darmstadt
18.11.2015 München

Anmeldung



Ihr Referent: Michael Singer
Der Referent beschäftigt sich seit über 25 Jahren ausführlich mit der Thematik Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen – seit 2008 als selbständiger Berater und Veranstalter von In-House-Seminaren - vorwiegend für Unternehmen der Branchen Sicherheit, Wehrtechnik und Verteidigung, aber auch für Luft- und Raumfahrt, IT und Datenverarbeitung, Marketing, Kommunikation und Werbung, Bildung und Ausbildung, Beratung, Industrie und Produktion, Elektronik, Logistik, Anlagenbau, Ingenieurdienstleistungen, Technik und Technologie und Wissenschaft und Forschung.

Er hat Erfahrung mit Preisprüfern des BWB/BAAINBw und von vielen Preisüberwachungsbehörden sowie den meisten öffentlichen Auftraggebern. Zu Einzelfragen des öffentlichen Preisrechts hat er in der Vergangenheit außerdem Gutachten zu preisrechtlichen Fragen erstellt.

Michael Singer ist Vorsitzender des Fachausschusses Preisrecht im Deutschen Vergabenetzwerk, Gründer und Moderator der XING-Gruppe Öffentliche Aufträge und Preisprüfung, Autor für den Vergabeblog und bei Wikipedia und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge zum Thema Öffentliches Preisrecht.

Webseite von Michael Singer: www.singer-preispruefung.de

Samstag, 29. November 2014

Seminar: Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Die zusätzlichen Anforderungen bei verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren.

Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung im Bereich Verteidigung und Sicherheit.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • Überblick über das deutsche und europäische Vergaberecht
  • Besonderheiten der Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A und VSVgV, Anwendung und Abgrenzungsbereich
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Vergabearten, Rahmenvereinbarungen
  • Leistungsbeschreibung
  • Fristen und Termine, Dringlichkeit und Vergabebeschleunigung
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Seminartermine:

12.03.2015 in Berlin

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

2-tägiges Seminar zum Vergaberecht in Stuttgart, 09. - 10.12.2014

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können sehr gut modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Ein Beispiel stellt die Seminarkombination Einführung + Bieterstrategien dar.

Das Ziel der Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ ist es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Seminartermine:
09. - 10.12.2014 in Stuttgart
27. - 28.01.2015 in Darmstadt
17. - 18.03.2015 in Stuttgart
24. - 25.03.2015 in Leipzig
19. - 20.05.2015 in Darmstadt
16. - 17.06.2015 in München
07. - 08.07.2015 in Hamburg

Einführung in das Vergaberecht (erster Seminartag)

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

Bieterstrategien (zweiter Seminartag)

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt Ihnen, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden das Seminar ab.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen
  • Analyse der Ausschreibungsunterlagen
  • Vermeiden von Formfehlern 
  • Strategien für Bieterfragen 
  • Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  • Hauptangebote und Nebenangebote 
  • Anforderungen an Nebenangebote
  • Eignungskriterien und Präqualifikation
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Verwenden von Checklisten
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 

Anmeldung zum 2-tägigigen Intensivseminar Einführung + Bieterstrategien



Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt für zwei Seminartage gesamt 1.050,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) statt 2 x 590,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) = 1.180 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Mittwoch, 26. November 2014

Web-Seminar Bieterfragen und Rügen

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 30.01.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Bieterfragen und Rügen".

Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen


Weitere Termine:
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Dienstag, 25. November 2014

Web-Seminar Freihändige Vergaben gemäß VOB/A

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 23.01.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Freihändige Vergaben gemäß VOB/A".

Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A


Weitere Termine:
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Montag, 24. November 2014

Web-Seminar Freihändige Vergaben gemäß VOL/A

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 16.01.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Freihändige Vergaben gemäß VOL/A".

Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A


Weitere Termine:
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Sonntag, 23. November 2014

Zusätzlicher Termin für das Web-Seminar "Vergabeverfahren gemäß VOF"

Aufgrund der großen Nachfrage für das Web-Seminar "Vergabeverfahren gemäß VOF" gibt es einen weiteren Termin.

Fr. 12.12.2014, 13:00 - 14:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOF

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Weitere Termine:
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte
Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Web-Seminar Vergabedokumentation und Vergabeakte bei Vergabeverfahren

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 09.01.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Vergabedokumentation und Vergabeakte" bei Vergabeverfahren.

Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Weitere Termine:
Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Freitag, 21. November 2014

Web-Seminar - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Einer der nächsten Web-Seminartermine bschäftigt sich mit dem Thema "Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren".
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren


Weitere Termine:
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte
Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Donnerstag, 20. November 2014

Web-Seminar - Bindefristen bei Vergabeverfahren

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Einer der nächsten Web-Seminartermine bschäftigt sich mit Bindefristen bei Vergabeverfahren.
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren


Weitere Termine:
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Web-Seminar - Vergabedokumentation und Vergabeakte

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Einer der nächsten Web-Seminartermine bschäftigt sich mit dem Thema "Vergabedokumentation und Vergabeakte".
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Weitere Termine:
Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Mittwoch, 19. November 2014

2-tägiges Intensivseminar Vergaberecht - Einführung + IT-Vergabe

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen. Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von IT-Vergabeverfahren.


Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen.

Doch auch die Bieter müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie oder eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix den Erfolg verhindern.

Das zweitägige Intensivseminar vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung insbesondere mit den Besonderheiten bei IT-Ausschreibungen.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  •  Fristen, Termine und Dringlichkeiten 
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien 
  • Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung,  Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung 
  • IT-Leistungsbeschreibung, 
  • produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung 
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Zielgruppe:
Auftraggeber, die IT-Vergaben vorbereiten und durchführen sowie Bieter, die sich an IT-Ausschreibungen beteiligen.

Seminartermine:
16.12. - 17.12.2014 in Darmstadt
03.03. - 04.03.2015 in Darmstadt

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt pro Teilnehmer 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen an beiden Seminarteagen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung

Seminare zum Vergaberecht in Darmstadt

Im Dezember finden in Darmstadt zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie IT-Vergabe.

16.12.2014 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
17.12.2014 Darmstadt: IT-Vergabe

Im Januar finden in Darmstadt drei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht,  Bieterstrategien sowie Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen.

27.01.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
28.01.2015 Darmstadt: Bieterstrategien
29.01.2015 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Dienstag, 18. November 2014

Preis als alleiniges Zuschlagskriterium

In vielen meiner Seminare taucht immer wieder die Frage auf, ob der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium erlaubt ist. Verzweifelt und mühsam werden Zuschlagskriterien gesucht und verwendet, um vermeintlich vergaberechtskonform auszuschreiben. Teilweise werden bei der Wertung der Angebote Zuschlagskriterien verwendet, die weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden, oder es werden weitere Zuschlagskriterien eingeführt, die nichts anderes als Alibi-Funktionen haben. Gerade durch solche Aktionen entstehen aber gerade erst Vergaberechtsverstöße.

Gleich vorweg, ich bin kein Freund des billigsten Preises. Aber manchmal ist es sinnvoller, das, was man benötigt, mit Mindestanforderungen auszuschreiben, jedes Angebot, das diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, auszuschließen und dann die Wertung auf ein messbares Kriterium wie den Preis zu stützen.

Die Vergabeordnungen suggerieren, dass der Preis als alleiniges Kriterium nicht erlaubt ist. Beispielhaft sei die VOL/A zitiert:

§ 18 Abs. 1 VOL/A
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Rechtsprechung zeigt aber, dass der Preis als alleiniges Kriterium bei Ausschreibungen möglich ist.

Herlemann in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 18 VOL/A 2009, Rn. 20: "[..] Aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs ergibt sich aber inzidenter des Weiteren, dass der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium durchaus mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vereinbar und damit zulässig ist. Diese Aussage hat auch auf der Basis der neuen Rechtslage Bestand, da in Bezug auf den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz keine Änderung seitens des Normgebers vorgenommen wurde."

BGH Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 129/06, Rn. 20: "[..] Der Preis ist ein neutraler Gesichtspunkt, der sich in jedem Fall, unabhängig vom Gegenstand des einzelnen Vergabeverfahrens, eignet, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, und mit dessen Maßgeblichkeit jeder Bieter immer dann rechnen muss, wenn keine anderen Kriterien angegeben sind."

Bei europaweiten Ausschreibungen ist nach der Rechtsprechung des EuGH das ausschließliche Zuschlagskriterium "niedrigster Preis" zulässig.
EuGH Urteil vom 07.10.2004 - C-247/02, Rn. 4:Bei der Erteilung des Zuschlags wendet der öffentliche Auftraggeber folgende Kriterien an:
a)   entweder ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises
b)   oder – wenn der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt – verschiedene auf den jeweiligen Auftrag bezogene Kriterien, wie z. B. Preis, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Rentabilität oder technischer Wert.

EuGH Urteil vom 07.10.2004 - C-247/02, Rn. 38: "Artikel 30 der Richtlinie sieht daher in Absatz 1 die Kriterien vor, die der öffentliche Auftraggeber bei der Erteilung des Zuschlags anwendet, nämlich entweder ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises oder, wenn der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, verschiedene auf den jeweiligen Auftrag bezogene Kriterien, wie Preis, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Rentabilität oder technischer Wert."

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2012, 11 Verg 4 / 12: Die Festlegung des alleinigen Zuschlagskriteriums „Niedrigster Preis“ verletzt den Antragsteller nicht in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB. Dem Auftraggeber steht ein Wahlrecht zwischen den Zuschlagskriterien des wirtschaftlich günstigsten Angebotes und des niedrigsten Preises zu. Dieses Wahlrecht kann der nationale Gesetzgeber nicht generell einschränken. [..] Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 20.5.2010, Az: Verg 04/10, zitiert nach juris) geht ausdrücklich davon aus, dass die Festsetzung des niedrigsten Preises als alleiniges  Zuschlagskriterium zulässig ist (Rd. 34). Im Ergebnis hält auch das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 15.4.2011, Az: 1 Verg 10/10, NZBau 2011, 375, 377) die Festlegung des Zuschlagskriteriums niedrigster Preis für zulässig.

OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 04/10, Rn. 41: "[..] Zwar bleibt es dem nationalen Gesetzgeber unbenommen, gegenüber einer Richtlinie strengere Vorschriften zu erlassen. Im Verhältnis der möglichen Zuschlagskriterien „Preis“ und „wirtschaftlich günstigstes Angebot“ liegt aber kein Verhältnis größerer oder geringerer Strenge vor, sondern eine neutrale Alternativität. Wegen der nicht vollständigen Umsetzung in das nationale Recht gilt Art. 55 Abs. 1b RL 2004/17/EG deshalb unmittelbar, so dass der Preis als einziges Zuschlagskriterium vergaberechtlich unbedenklich gewählt werden kann."

Fazit:
Die Verwendung des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium ist somit möglich und erlaubt. Der Auftraggeber hat das Wahlrecht zwischen dem Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" und des alleinigen Kriteriums "niedrigster Preis".

Seminare zum Vergaberecht in Stuttgart

Im Dezember finden in Stuttgart zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie Bieterstrategien.

09.12.2014 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
10.12.2014 Stuttgart: Bieterstrategien

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Web-Seminar - Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Einer der nächsten Web-Seminartermine bschäftigt sich mit Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen.
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen


Weitere Termine:
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Montag, 17. November 2014

Web-Seminar Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Der nächste Web-Seminartermin bschäftigt sich mit Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV.
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV


Weitere Termine:
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Bieterstrategien im Vergaberecht - vertriebsorientiert

Ein vertriebsorientiertes und auf Bieterstrategien fokusiertes Seminar

Das Ziel der Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ ist es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt Ihnen, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden das Seminar ab.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen
  • Analyse der Ausschreibungsunterlagen
  • Vermeiden von Formfehlern 
  • Strategien für Bieterfragen 
  • Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  • Hauptangebote und Nebenangebote 
  • Anforderungen an Nebenangebote
  • Eignungskriterien und Präqualifikation
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Verwenden von Checklisten
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Zielgruppe:
Bieter

Seminartermine:
10.12.2014 in Stuttgart
28.01.2015 in Darmstadt
18.03.2015 in Stuttgart
25.03.2015 in Leipzig

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung

Sonntag, 16. November 2014

Eignung als Zuschlagskriterium

Dürfen Eignungskriterien wie z.B. Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals als Zuschlagskriterien in einem Vergabeverfahren Anwendung finden?

Bei nachrangigen Dienstleistungen gemäß Anlage 1 Teil B können Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals als Zuschlagskriterien für Vergabeverfahren gemäß VOL (§ 4 Abs. 2 S. 2  VgV) und VOF (§ 5 Abs. 1, S. 2 VgV) berücksichtigt werden.
Dies ergibt sich aus der aktuellen Version der Vergabeveordnung (VgV). Die Vergabeveordnung (VgV) wurde mit der siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 15. Oktober 2013 am 24. Oktober im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 63, S. 3854-3855) veröffentlicht und trat zum 25. Oktober in Kraft.

§ 4 Abs. 2 S. 2  VgV: Wenn im Fall des Satzes 1 Nummer 2 tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragserteilung haben können, können diese Kriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden.

§ 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2  VgV: bei Aufträgen, die Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil B zum Gegenstand haben, die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A;

§ 4 Abs. 2 S. 3 VgV:  Bei der Bewertung dieser Kriterien können insbesondere der Erfolg und die Qualität bereits erbrachter Leistungen berücksichtigt werden.

§ 4 Abs. 2 S. 4 VgV: Die Gewichtung der Organisation, der Qualifikation, und der Erfahrung des mit der Durchführung des betreffenden Auftrags betrauten Personals soll zusammen 25 Prozent der Gewichtung aller Zuschlagskriterien nicht überschreiten.

Zu den nachrangigen Dienstleistungen gemäß Anlage 1 Teil B gehören z.B.
  • Kategorie 21, Rechtsberatung (CPV 79100000-5 bis 79140000-7); 
  • Kategorie 23, Auskunfts- und Schutzdienste (CPV 79700000-1 bis 797230000-8); 
  • Kategorie 24, Unterrichtswesen und Berufsausbildung (CPV 80100000-5 bis 806600000-8 (außer 80533000-9, 80533100-0, 80533200-1));
  • Kategorie 25, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (CPV 79611000-0, 85000000-9 bis 85323000-9 (außer 85321000-5 und 85322000-2))
Bei allen anderen Dienstleistungen (nicht nachrangig) hat allerdings vorerst die alte Regelung Bestand: Eignungskriterien und Zuschlagskriterien sind streng voneinander zu trennen. 

Dies wird sich aber mit der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU ändern.
Artikel 67 Abs. 2 RL 2014/24/EU
Die Bestimmung des aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand [..]. Zu diesen Kriterien kann u. a. Folgendes gehören:
a) Qualität, einschließlich technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, Design für Alle, soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften und Handel sowie die damit verbundenen Bedingungen;
b) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder
[..]

Donnerstag, 30. Oktober 2014

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien

Das Ziel der Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ ist es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt Ihnen, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden das Seminar ab.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen
  • Analyse der Ausschreibungsunterlagen
  • Vermeiden von Formfehlern 
  • Strategien für Bieterfragen 
  • Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  • Hauptangebote und Nebenangebote 
  • Anforderungen an Nebenangebote
  • Eignungskriterien und Präqualifikation
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Verwenden von Checklisten
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Zielgruppe:
Bieter

Seminartermine:
06.11.2014 in Dortmund
10.12.2014 in Stuttgart
28.01.2015 in Darmstadt
18.03.2015 in Stuttgart
25.03.2015 in Leipzig

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung

Web-Seminar Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Der nächste Web-Seminartermin bschäftigt sich mit den Vergabeverfahren bei Lieferungen und Leistungen gemäß VOL/A.
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A



Weitere Termine:
Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html



Dienstag, 28. Oktober 2014

Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen im Vergaberecht

Nur wer die verschiedenen Bewertungsmethoden beherrscht und deren Vor- und Nachteile sowie deren Schwachstellen kennt, erlebt keine unliebsamen Überraschungen. Eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix kann für den Auftraggeber den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix kann für Bieter den Erfolg verhindern.



Mit dem Seminar „Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen im Vergabeverfahren“ aus der Reihe Praxisratgeber Vergaberecht nehmen Sie das Heft wieder in die Hand!

Im Einzelnen werden behandelt: Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? Transparenzgebot, die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote, Ausschlusskriterien vs. Bewertungskriterien, Gewichtung von Kriterien, Preis-Leistung, Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode, Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode, Vor- und Nachteile der Bewertungsmethoden, Besonderheiten der verschiedenen Methoden,  Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden, Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen, Vermeiden von Komplexität,  Analyse von Bewertungsmatrizen, Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen, Rechtsprechung, Beispiele und Tipps für die Praxis.




Zielgruppe 
Auftraggeber und Bieter

Seminartermine
12.11.2014 in München
29.01.2014 in Darmstadt
26.02.2014 in Dortmund
05.03.2014 in Darmstadt
16.04.2014 in Darmstadt
10.06.2014 in Leipzig
16.07.2014 in Darmstadt

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung

Seminar Einführung in das Preisrecht

Neben den strengen Formalien des Vergaberechts im Ausschreibungsprozess müssen bei öffentlichen Aufträgen auch die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts berücksichtigt werden. Die Preisprüfungen können sowohl durch die Preisüberwachungsstellen als auch durch das BAAINBw durchgeführt werden und erstrecken sich über viele Wirtschaftsbranchen. Beispielhaft seien genannt: Verteidigungs- und Sicherheitstechnik, IT-Systemtechnik, SW-Entwicklung, Dienstleistungen.

Das Seminar widmet sich den relevanten Vorschriften der VO PR 30/53 und LSP, erklärt die Preistreppe mit den verschiedenen Preistypen Marktpreis, Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis und Selbstkostenerstattungspreis und deren Besonderheiten.

Das Seminar vermittelt die Anforderungen des Preisrechts an das Rechnungswesen und die Kalkulation, die Kostenarten einschließlich der kalkulatorischen Kosten, Verrechnungssätze und Gemeinkosten und zeigt den Ablauf einer Preisprüfung mit Möglichkeiten, Chancen und Risiken.

Abgerundet wird das Seminar durch Praxisbeispiele und Tipps.


Zielgruppe 
Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich mit der Thematik Preisprüfung und Preisrecht im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschäftigen müssen.

Teilnahmegebühr 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 650,- Euro zuzüglich MwSt. (773,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Termine 
15.07.2015 Darmstadt
18.11.2015 München

Anmeldung



Ihr Referent: Michael Singer
Der Referent beschäftigt sich seit über 25 Jahren ausführlich mit der Thematik Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen – seit 2008 als selbständiger Berater und Veranstalter von In-House-Seminaren - vorwiegend für Unternehmen der Branchen Sicherheit, Wehrtechnik und Verteidigung, aber auch für Luft- und Raumfahrt, IT und Datenverarbeitung, Marketing, Kommunikation und Werbung, Bildung und Ausbildung, Beratung, Industrie und Produktion, Elektronik, Logistik, Anlagenbau, Ingenieurdienstleistungen, Technik und Technologie und Wissenschaft und Forschung.

Er hat Erfahrung mit Preisprüfern des BWB/BAAINBw und von vielen Preisüberwachungsbehörden sowie den meisten öffentlichen Auftraggebern. Zu Einzelfragen des öffentlichen Preisrechts hat er in der Vergangenheit außerdem Gutachten zu preisrechtlichen Fragen erstellt.

Michael Singer ist Vorsitzender des Fachausschusses Preisrecht im Deutschen Vergabenetzwerk, Gründer und Moderator der XING-Gruppe Öffentliche Aufträge und Preisprüfung, Autor für den Vergabeblog und bei Wikipedia und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge zum Thema Öffentliches Preisrecht.

Webseite von Michael Singer: www.singer-preispruefung.de

Montag, 27. Oktober 2014

Seminartermine April 2015 - Praxisratgeber Vergaberecht

Die Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" finden im April 2015 in Darmstadt und Dortmund statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht, IT-Vergabe, Bieterstrategien, Bewertungsmatrizen sowie Vergabestrategien für Auftraggeber.

April 2015:
14.04.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
15.04.2015 Darmstadt: Vergabestrategien für Auftraggeber
16.04.2015 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

21.04.2015 Dortmund: Einführung in das Vergaberecht
22.04.2015 Dortmund: IT-Vergabe
23.04.2015 Dortmund: Bieterstrategien

Alle weiteren Termine bis Juli 2015 in Berlin, Darmstadt, Dortmund, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Seminartermine März 2015 - Praxisratgeber Vergaberecht

Die Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" finden im März 2015 in Berlin, Darmstadt, Leipzig und Stuttgart statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht, IT-Vergabe, Bieterstrategien, Bewertungsmatrizen sowie Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit.

März 2015:
03.03.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
04.03.2015 Darmstadt: IT-Vergabe
05.03.2015 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

10.03.2015 Berlin: Einführung in das Vergaberecht
12.03.2015 Berlin: Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit

17.03.2015 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
18.03.2015 Stuttgart: Bieterstrategien

24.03.2015 Leipzig: Einführung in das Vergaberecht
25.03.2015 Leipzig: Bieterstrategien

Alle weiteren Termine bis Juli 2015 in Berlin, Darmstadt, Dortmund, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF