Vergaberechtsübersicht |
GPA (Government Procurement Agreement)
Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.Wichtige EU-Vergabe-Richtlinien
- Richtlinie 2004/17/EG: Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung.
- Richtlinie 2004/18/EG: Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
- Richtlinie 2009/81/EG: Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteitigung und Sicherheit.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB dient der Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien in das deutsches Recht und beinhaltet die Grundsätze:- Wettbewerbsgrundsatz
- Transparenzgebot
- Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
- Abschnitt: Vergabeverfahren (§§ 97 – 101b)
- Abschnitt: Nachprüfungsverfahren (§§ 102 -124)
- Abschnitt: Sonstige Regelungen (§§ 125 - 129b)
Sektorenverordnung - SektVO
Die Sektorenverordnung wird für die Vergabe von Aufträgen, die im Zusammenhang mit Tätigkeitenauf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten)
vergeben werden, angewendet (-> § 1 Abs. 1 SektVO). Die Sektorenverordnung umfasst aber nicht die Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Die Verordnung gilt nur für Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder übersteigen (-> § 1 Abs. 2 SektVO).
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