Samstag, 22. September 2012

Vergaberechtsübersicht

Vergaberechtsübersicht

GPA (Government Procurement Agreement)

Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Wichtige EU-Vergabe-Richtlinien

  • Richtlinie 2004/17/EG: Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung.
  • Richtlinie 2004/18/EG: Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
  • Richtlinie 2009/81/EG: Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteitigung und Sicherheit.
 

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB dient der Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien in das deutsches Recht und beinhaltet die Grundsätze:
  • Wettbewerbsgrundsatz
  • Transparenzgebot
  • Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
Mit dem GWB, vierter Teil werden die wesentlichen Grundsätze der Vergabeverfahren und des Rechtschutzes bei Vergabeverfahren geregelt und teilt sich in drei Abschnitte auf:
  1. Abschnitt: Vergabeverfahren (§§ 97 – 101b)
  2. Abschnitt: Nachprüfungsverfahren (§§ 102 -124)
  3. Abschnitt: Sonstige Regelungen (§§ 125 - 129b)

Sektorenverordnung - SektVO

Die Sektorenverordnung wird für die Vergabe von Aufträgen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten
auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten)
vergeben werden, angewendet (-> § 1 Abs. 1 SektVO). Die Sektorenverordnung umfasst aber nicht die Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Die Verordnung gilt nur für Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder übersteigen (-> § 1 Abs. 2 SektVO).

Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV

Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit wird für die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen angewendet (-> § 1 Abs. 1 VSVgV). Erfasst sind Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet (-> § 1 Abs. 2 VSVgV).

Vergabeverordnung VgV

Die VgV hat im Wesentlichen eine Scharnier-funktion zwischen GWB und Vergabeordnungen VOL, VOB, VOF. Welche Vergabeordnung im Einzelnen für eine Auftragsvergabe gilt - man spricht vom sog. Schubladenprinzip -, wird in §§ 4-6 VgV geregelt.

Verdingungs-/Vergabeordnungen

In den Vergabeordnungen VOL, VOB, VOF sind die Regeln zur Auftragsvergabe enthalten. Keine staatlichen Normen, weder Verordnungen noch Satzungen noch gar gesetzliche Vorschriften. Sie werden von den Verdingungsausschüssen verabschiedet.


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