Donnerstag, 11. September 2014

Vergabedokumenation im Vergabeverfahren

Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden.

Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.

Die Präsentation zum Web-Seminar "Vergabedokumentation und Vergabeakte" behandelt die folgenden Aspekte:
  • Grundsatz der Transparenz
  • Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO
  • Verpflichtung zur Dokumentation
  • Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Nachträgliche Dokumentation
  • Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation
  • Checkliste
Link zur Präsentation "Vergabedokumentation und Vergabeakte"


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