Besonders komplexe Aufträge können beispielsweise sein:
- Integrierte Verkehrsinfrastrukturprojekte
- Große Computernetzwerke
- High-Performance-Computing-Projekte
- Vorhaben mit komplexer Finanzierung
- Komplexe Bauprojekte
- Werbe- und Marketingkonzepte
- objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden können, oder
- objektiv nicht in der Lage ist, die rechtlichen und/oder finanziellen Konditionen eines Vorhabens anzugeben.
§ 101 Abs. 4 GWB: Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3, soweit sie nicht auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, und § 98 Nr. 5. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags.
Ablauf
- Teilnahmewettbewerb
- Dialogphase
- Angebotsphase
- Verhandeln mit mehreren Unternehmen und entwickeln von verschiedenen Lösungen oder
- mehrere verschiedene aufeinanderfolgende Phasen
Vortrag als PDF.
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