Donnerstag, 25. September 2014

Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

 Der "wettbewerbliche Dialog" ist ein besonderes Verfahren, das nur bei besonders komplexen Aufträgen zur Verfügung steht und auf Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte gemäß VOL/A-EG, VOB/A-EG, VOB-VS, VSVgV beschränkt ist. Bei Vergabeverfahren gemäß VOF und SektVO steht der wettbewerbliche Dialog nicht zur Verfügung.


Besonders komplexe Aufträge können beispielsweise sein:
  • Integrierte Verkehrsinfrastrukturprojekte
  • Große Computernetzwerke
  • High-Performance-Computing-Projekte
  • Vorhaben mit komplexer Finanzierung
  • Komplexe Bauprojekte
  • Werbe- und Marketingkonzepte
Ein Auftrag gilt als besonders komplex, wenn der öffentliche Auftraggeber
  • objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden können, oder
  • objektiv nicht in der Lage ist, die rechtlichen und/oder finanziellen Konditionen eines Vorhabens anzugeben.

§ 101 Abs. 4 GWB: Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe besonders komplexer Aufträge durch Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 3, soweit sie nicht auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, und § 98 Nr. 5. In diesem Verfahren erfolgen eine Aufforderung zur Teilnahme und anschließend Verhandlungen mit ausgewählten Unternehmen über alle Einzelheiten des Auftrags.



 Ablauf

  1. Teilnahmewettbewerb
  2. Dialogphase
  3. Angebotsphase
Die Dialogphase kann auf zwei unterschiedliche Weisen durchgeführt werden:
  • Verhandeln mit mehreren Unternehmen und entwickeln von verschiedenen Lösungen oder
  • mehrere verschiedene aufeinanderfolgende Phasen
Weitere Informationen zum wettbewerblichen Dialog finden Sie in dem folgenden Vortrag:


Vortrag als PDF.

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