Einige Beispiele dazu:
- Da die Schwellenwerte von Bauaufträgen und Liefer-/Dienstleistungen unterschiedlich hoch sind, ist die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes von besonderer Wichtigkeit. Eine falsche Einordnung einer Ausschreibung als Bauauftrag mit einem aktuellen Schwellenwert von 5.000.000 Euro obwohl der Auftragsgegenstand richtigerweise als Liefer- / Dienstleistung mit einem Schwellenwert von 200.000 Euro einzuordnen gewesen wäre, kann schwerwiegende Konsequenzen im Vergabeverfahren haben (Schwellenwertberechnung - Bauauftrag oder Lieferauftrag?).
- Sind im Auftrag Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen vorgesehen, so ist der voraussichtliche Auftragswert aufgrund des größtmöglichen Auftragswertes unter Einbeziehung der Optionsrechte zu schätzen (Schwellenwertberechnung - Optionen, Vertragsverlängerungen und Eventualpositionen).
- Mehrere Aufträge werden vom Auftraggeber unabhängig voneinander unterhalb des Schwellenwertes ausgeschrieben obwohl die Aufträge funktional zusammengehören und als Gesamtauftrag betrachtet werden müssten.
Weitere Informationen zu dem halbtägigen Seminar finden Sie unter dem Link:
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-praxisratgeber-vergaberecht-schatzung-des-auftragswertes/
Seminartermine
- 16. April 2013 in Hannover
- 24. April 2013 in Forst (Baden) - bei Karlsruhe
- 14. Mai 2013 in Essen
Das Seminar kann auch als In-House-Seminar gebucht werden (In-House-Seminare zum Vergaberecht).
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